Finanzen 2024 - das ändert sich für die HOGA
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Finanzen 2024 - das ändert sich für die HOGA

16.01.2024 | Paychex Deutschland GmbH

Damit Sie optimal vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten relevanten gesetzlichen Neuerungen im Jahr 2024 für Sie zusammengefasst

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Mehrwertsteuer steigt wieder auf 19 %

Ab Januar 2024 steigt die Mehrwertsteuer für Gastronomie-Umsätze von 7 % auf 19 %. Restaurants, Hotels und Bäckereien müssen ihre Kassensysteme rechtzeitig anpassen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Der ermäßigte Steuersatz für Speisen "to go" bleibt bei 7 % bestehen. Businesspauschalen für Hotels werden wieder auf 20 % angehoben, nachdem sie von Juli 2020 bis Dezember 2023 bei 15 % lagen.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar wird der Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Im Jahr 2025 steigt er dann auf 12,82 Euro, was einem Plus von 6,8 Prozent entspricht.

Höhere Grenze für Minijobber

Die Mindestlohnerhöhung führt auch zu einer Anhebung der Obergrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro pro Monat. Diese Dynamik resultiert aus der vor zwei Jahren eingeführten Minijobgrenze, die sich automatisch mit dem Mindestlohn erhöht. Arbeitgeber sollten möglicherweise die Arbeitsverträge von Minijobbern anpassen, wenn der Stundenlohn nicht bereits den gesetzlichen Mindestlohn oder mehr vorsieht. Die erlaubte Arbeitsstundenzahl ändert sich jedoch durch die Mindestlohnerhöhung nicht.

Höhere Mindestvergütung für Auszubildende

Ab dem 1. Januar steigt die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro pro Monat. Diese Regelung gilt für Ausbildungen, die zu diesem Zeitpunkt beginnen, wobei Tarifverträge Ausnahmen ermöglichen. Seit 2020 gibt es eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung für neue betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen, um die berufliche Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Qualifizierungsgeld

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation für Weiterbildungen freistellen und während dieser Zeit Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzungen sind ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten im Betrieb sowie eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag. Das Qualifizierungsgeld entspricht dem Kurzarbeitergeld und wird als Lohnersatz während der Weiterbildung mit 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts ausgezahlt.

Einkommenssteuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, der das Einkommen definiert, bis zu dem keine Steuern fällig sind, soll angehoben werden. Die ursprünglich geplante Grenze von 11.604 Euro wurde zuletzt vom Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf 11.784 Euro angepasst. Gleichzeitig soll der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro erhöht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Änderungen bei Entlastungen aufgrund der Haushaltskrise.

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