Gesetzlicher Mindestlohn Gastronomie
Dies ist ein übersichtlicher Gastgewerbe-Ratgeber, der einfache Fragen schnell beantworten soll. Seit wann gibt es den Mindestlohn? Der Mindestlohn ist in Deutschland - nicht nur in der Gastronomie - seit dem 01.01.2015 gesetzlich festgelegt und hat speziell in der Hoga, die als größter Teil der Tourismusbranche die zweitgrößte hierzulande stellt, für sehr widersprüchliche Diskussionen gesorgt.
Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll durch garantierte Standardlöhne die soziale Gerechtigkeit für alle Beschäftigten herbeiführen und faire Wettbewerbsbedingungen sowie menschenwürdige Bezahlung ermöglichen. Die Erhöhung des Mindestlohns soll dieses Ziel langfristig garantieren, wird alle 2 Jahre vorgenommen und orientiert sich an den Tarifanschlüssen für das Gastgewerbe.
Zu diesem Gesetz hat die Legislative Ausnahmen zum Mindestlohn erlassen. Alle deutschen Unternehmen achten das Gesetz im Zeichen von Compliance für den Respekt und die Ordnung in der Wirtschaft.
Auszug aus dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber (z.B. Gastronom).
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Hier geht es zum Mindestlohngesetz - MiLoG
Mindestlohnerhöhung inkl. Mindestlohn Gastronomie
Wer legt den Mindestlohn fest? Die Erhöhung des Mindestlohns wird auf Vorschlag der Mindestlohnkommission im Nachgang der Tarifbeschlüsse dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell? Die Erhöhung des Mindestlohns in chronologischer Reihenfolge:
Mindestlohnerhöhung 2025
Ab dem 1. Januar 2025 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Mindestlohnerhöhung 2024
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Mindestlohnerhöhung 2022
Wie wird der Mindestlohn im Jahr 2022 erhöht?
- Zum 1.1.2022: 9,82 €
- zum 1.7.2022: 10,45 €
Mindestlohnerhöhung 2021
Wie wird der Mindestlohn im Jahr 2021 erhöht?
- Zum 1.1.2021: 9,50 €
- zum 1.7.2021: 9,60 €
- Zum Frühjahr 2022 auf 12 €
Der Mindestlohn stieg ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro. Siehe hierzu auch die Mindestlohnanhebung 2021-2022.
Pressemitteilungen zum Mindestlohngesetz - MiLoG
- Lesen Sie hier die News-Liste zum Mindestlohn.
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Tags: Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie, Mindestlohn Bayern, Hessen, Hamburg, Berlin, Mindestlohn Gastronomie aktuell 2024, 205