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Hotelmeldepflicht für inländische Gäste vereinfacht!

26.09.2024 | Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet

Bildquelle: Hotelier.de
Bildquelle: Hotelier.de

„Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

„Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“ Mit einiger Sorge blickt die Hotellerie nun noch auf verbleibende Datenerhebungspflichten an der Hotelrezeption, die sich u.a. aus den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen und Gemeindesatzungen (Kurtaxen, Tourismusabgaben etc.) ergeben können, die bislang an die Angaben auf den Hotelmeldescheinen anknüpften.

„Die Bundesregierung gibt das Entlastungsvolumen durch den Wegfall der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste mit 62 Millionen Euro an. Berücksichtigt man, dass 42% der inländischen Übernachtungen auf Heilbäder, Kur- und Tourismusorte entfallen, könnte dieser Entlastungsbetrag in der Praxis letztlich doch deutlich niedriger ausfallen“, mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Um diese bürokratischen Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV), der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet.

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Meldung vom 17.7.23

Endlich Bewegung bei der Ablösung antiquierter Meldezettel

Der Vorstoß der Bundesinnenministerin für ein vollständiges Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste bringt endlich Bewegung in die vom Hotelverband Deutschland (IHA) seit Jahrzehnten geforderte Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel

„Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“, begrüßt IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Ein Stolperstein ist dem Bürokratieentlastungsvorschlag aus dem Hause Faeser aber immanent: Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten.

„Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung.

„Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

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