Übernachtungssteuer München im Kreuzfeuer
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Keine Übernachtungssteuer in München!

29.11.2022 | Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern e.V.

Inselkammer: „Die angekündigte Aufnahme der Übernachtungssteuer ins Kommunalabgabengesetz (KAG) ist ein wichtiger Erfolg. Wir hatten die Erweiterung des KAG vorgeschlagen und freuen uns über die zügige Umsetzung und das starke Bekenntnis zum Tourismus in Bayern.“ / Geppert: „Die Ablehnung der Münchner Idee einer Bettensteuer ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.“

Marienplatz und Frauenkirche in München / Bildquelle: Hotelier.de
Marienplatz und Frauenkirche in München / Bildquelle: Hotelier.de

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zeigt sich erfreut und erleichtert über den heute bekannt gewordenen Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung im Nachgang zur heutigen Kabinettssitzung in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München vom Tisch.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die angekündigte Aufnahme der Übernachtungssteuer ins Kommunalabgabengesetz ist ein wichtiger Erfolg. Wir begrüßen die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben.“ Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer solchen Steuer.

Die Staatsregierung wolle mit der Erweiterung des KAG, dass es dabei auch bleibe und nach Corona keine zusätzlichen Lasten auferlegen. „Wir hatten die Erweiterung des KAG vorgeschlagen und freuen uns über die zügige Umsetzung und das starke Bekenntnis zum Tourismus in Bayern,“ zeigte sich die DEHOGA Bayern-Präsidentin erfreut.

Auch DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert sieht im heute bekannt gewordenen Entschluss des bayerischen Kabinetts einen wichtigen Erfolg: „Die Ablehnung der Münchner Idee einer Bettensteuer ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Eine Bettensteuer belastet eben nicht nur die Gäste, sondern die Hauptleistungsträger des Tourismus.

Unsere Städte und Kommunen profitieren mehrfach vom Gastgewerbe. Sei es durch die Wirtschaftskraft, durch Arbeits- und Ausbildungsplätze, als auch durch Attraktivität und damit eine lebendige Innenstadt. Man darf nicht an dem Ast sägen, auf dem man sitzt,“ so Geppert.

„Generell ist es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, deutlich weniger Bürokratie sowie wirksame Energiepreisbremsen mit angepassten Referenzzeiträumen, damit diese auch bei gastgewerblichen Betrieben wirken.“

Meldung vom 29.11.22

Übernachtungssteuer München im Kreuzfeuer

Angele Inselkammer: „Kommunale Übernachtungssteuern sind kontraproduktiv und schädlich. Sowohl unsere Gäste als auch unsere Mitgliedsbetriebe kämpfen mit Inflation sowie steigenden Energie- und Lebensmittelkosten.“ / Thomas Geppert: „Eine zusätzliche Steuer verteuert Übernachtungen, verschreckt Gäste und zerstört die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Um diesen gäste-feindlichen Irrsinn für ganz Bayern ein für alle Mal zu verhindern, fordern wir das Kommunalabgabengesetz um die Übernachtungssteuer zu erweitern“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern lehnt die Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München ab. Sie widerspricht nach wie vor dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, da Bayern seinen Tourismus international wettbewerbsfähig machen will, was durch die Forderung der Bayerischen Staatsregierung nach der Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen sowie dem Einbezug der Getränke deutlich wird.

Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Tourismus stärken und gleichzeitig bei Gästen bzw. touristischen Leistungsträgern abkassieren, passt nicht zusammen, das ist Unfug. Sowohl unsere Gäste als auch unsere Mitgliedsbetriebe kämpfen mit Inflation sowie steigenden Energie- und Lebensmittelkosten. Wirtschaft ist in hohem Maße Psychologie. In dieser hochsensiblen Phase vollkommen unabgestimmt Pläne für eine Übernachtungssteuer aus dem Ärmel zu ziehen, konterkariert sämtliche Bemühungen wieder Vertrauen in die Leistungskraft der Tourismuswirtschaft aufzubauen.

Das bayerische Gastgewerbe kämpft nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie, sondern ganz erheblich auch mit den Folgen des Ukrainekrieges. Es ist diese toxische Mischung aus drastischen Verteuerungen und Konsumzurückhaltung. Ohnehin haben wir europaweit die höchsten Steuerbelastungen. Wenn nun noch zusätzlich eine Übernachtungssteuer käme, wäre dies nicht nur eine Strafsteuer auf Gastfreundschaft, sondern ein Mittelstandsvernichtungsprogramm erster Güte.

Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Durch die geplante Erhebung eines bestimmten Prozentsatzes auf den Übernachtungspreis für den allgemeinen Haushalt widerspricht die Landeshauptstadt heute, wie schon vor über zehn Jahren, dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Zudem lässt sie außer Acht, dass durch die Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen ein bis dato nie erreichtes Investitionsvolumen ausgelöst wurde, zugleich wurden die Gehälter für die Mitarbeiter deutlich nach oben angepasst.

Unterm Strich hat sich München durch den verstärkten Tourismus über die Jahre einen erhöhten Rückfluss aus der Mehrwertsteuer sichern können. Die Mehrwertsteuerreduzierung 2010 hat sich mehr als bezahlt gemacht. Jetzt eine zusätzliche Steuer einzuführen, würde Übernachtungen verteuern, Gäste verschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstören.“ Inselkammer: „In Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus.

Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.“

Geppert: „Um diesen Gäste-feindlichen Irrsinn für ganz Bayern ein für alle Mal zu verhindern, fordern wir das Kommunalabgabengesetz um die Übernachtungssteuer zu erweitern. Seit jeher regelt das Gesetz, dass explizit Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speisesteuer und Vergnügungssteuer nicht erhoben werden dürfen. Generell ist es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz nach EU-Vorgaben sowie deutlich weniger Bürokratie.“

Rechtlicher Hintergrund in Bayern

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. März 2022 sind örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit widersprach das Bundesverfassungsgericht einer früheren Rechtsprechung vom Juli 2020 des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach damals beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Aufwandssteuer auszunehmen sind.

Der Gesetzgeber, so das Bundesverfassungsgericht, kann zwar beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandsbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht. Er ist von Verfassungswegen nicht dazu gezwungen, von einer Besteuerung beruflich veranlasster Übernachtungen abzusehen.

Auswirkungen auf Bayern

Die Übernachtungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Diesbezügliche gemeindliche Satzungen bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch die Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt wird. Die Genehmigung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Inneren. Genehmigung und Zustimmung dürfen nur versagt werden, wenn die Satzung unter anderem öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt (Art. 2 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)).

Der Bayerische Landtag hat sich bereits 2011 eingehend mit der Problematik der Übernachtungssteuer befasst und mit Beschluss vom 22. Februar 2011 die Einführung neuer kommunaler Steuern auf Übernachtungen in Bayern klar und unmissverständlich abgelehnt. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 22. März 2012 bestätigt und im Klageverfahren der Landeshauptstadt München entschieden, dass die vom Münchner Stadtrat beschlossene Steuersatzung nicht genehmigungsfähig ist.

Nach Auffassung des Gerichts läuft die Erhebung der Übernachtungssteuer der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen 2010 zuwider und beeinträchtigt damit öffentliche Belange. Die Rechtslage in Bayern unterscheidet sich von der Situation in anderen Ländern insofern, als in Bayern die Beeinträchtigung öffentlicher Belange einen Beanstandungsgrund für eine kommunale Steuersatzung darstellt. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollte eine geringere steuerliche Belastung von Übernachtungen erreicht werden.

Dies konterkariert die Übernachtungssteuer, da sie gerade zu einer größeren steuerlichen Belastung von Übernachtungen führt. Damit widerspricht die Übernachtungssteuer dem staatlichen Interesse an der Reduzierung der steuerlichen Belastung von Übernachtungen und beeinträchtigt öffentliche Belange. So ist eine Einführung örtlicher Übernachtungssteuern in Bayern, sowohl aufgrund des Beschlusses des Landtags als auch aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bayern nicht möglich.

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