Betriebsprüfung durch das Finanzamt speziell in der Gastronomie/Hotellerie
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Betriebsprüfung durch das Finanzamt speziell in der Gastronomie/Hotellerie

22.09.2015 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist in der Regel eine Außenprüfung und überprüft die tatsächlichen steuerrechtlichen Verhältnisse im Vergleich mit den Unterlagen in einem Betrieb

Die Finanzverwaltung bestimmt den Prüfungstermin und das Ausmaß der Prüfung mit einer schriftlichen Prüfungsanordnung inklusiv Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Betriebsprüfung vom Finanzamt: Was wird gern in der Hoga geprüft?

  • Vergleich der Unterlagen mit dem tatsächlichen Zustand vor Ort. Folgende Finanzamt Unterlagen werden quer geprüft - harmoniert abgerechneter Wareneinsatz und tatsächlicher Wareneinsatz? In einem Imbisstand in der Mönckebergstraße/Hamburg wurden die Pappteller gezählt, ob auch wirklich alle verkauften Bratwürste abgerechnet wurden
  • Bei Restaurants wird gern die Rechnung der Wäscherei kontrolliert. Sind schmutzige Servietten oder Gedecke im Einklang mit dem zu vermutenden Umsatz?
  • Kleine Summen von Rechnungen werden geprüft, ob die richtig übertragen worden sind - manchmal wird hier etwas falsch gemacht bei den Kommastellen. Hier muss aufgepasst werden, bei Wiederholungen prüft das Finanzamt tiefer
  • Umsatz- und Vorsteuer, sind Fremdrechnungen alle korrekt?
  • Lohnsteuer-Außenprüfung. Hier wird die ordnungsgemäße Zahlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlag geprüft

Der Betriebsprüfung liegt meist ein Prüfungszeitraum von 3 Jahren zugrunde. Zudem wird der Termin der Betriebsprüfung und der Ort bestimmt, an dem die Unterlagen geprüft werden Gegen die die Prüfungsanordnung kann Einspruch eingelegt werden.
Dieser Einspruch sollte nicht an kleinlichen Punkten festgemacht werden - geben Sie dem Finanzamt dort Recht, wo es nicht so weh tut, ansonsten wird eventuell tiefer geprüft.

Der Termin einer Betriebsprüfung kann auch verschoben werden, wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind. Ist in Ihrer Firma kein Schreibtisch für den Betriebsprüfer vorhanden, kann die Betriebsprüfung auch beim Steuerberater oder im Finanzamt angehalten werden.

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