Lohnnebenkosten senken beim Mindestlohn
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Lohnnebenkosten senken beim Mindestlohn

05.08.2022 | Annik Rauh gastro-angels.de

Lesen Sie in diesem Beitrag, warum ein Lohnexperte sich entschieden hat, Gastronomen und Hoteliers absolutes Insiderwissen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie erfahren außerdem, wie Ihnen dieses Wissen dabei hilft, Ihre Lohnnebenkosten auch beim Mindestlohn zu senken

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Mein Beratungskollege Dirk und ich sitzen vor Eike Tute, seines Zeichens Lohnexperte und wir ahnen noch nicht, was für eine Mission da auf uns zu schwebt. Eike kommt sofort zur Sache:

“Die meisten Hoteliers und Gastronomen könnten sich jede Menge Lohnnebenkosten sparen. Das Problem ist einfach, dass zu wenige wissen, wie es geht. Das will ich mit eurer Hilfe ändern: Ich möchte, dass ihr mein Fachwissen so leicht verständlich erklärt, dass jeder Gastronom und Hotelier damit zu seinem Steuerbüro gehen kann, um die eigene Lohnkalkulation zu überprüfen. 

Denn der Mindestlohnanspruch von 12 Euro kann häufig auch mit einem vereinbarten Brutto von z.B. 9 Euro erfüllt werden. Und zwar so, dass der Mindestlohnempfänger am Ende sogar mehr auf dem Konto hat als bei der klassischen Berechnung und die Arbeitgeberkosten trotzdem sinken.”

Ab da verfallen die Herren ins Fachchinesisch. Für die spätere Übersetzung werde ich dann zuständig sein. Das Ergebnis können Sie hier nachlesen. Nutzen Sie gerne diese Artikel, um gemeinsam mit Ihrem Steuerbüro zu entscheiden, ob auch Ihr Betrieb Lohnnebenkosten einsparen kann.

Was sind Lohnnebenkosten?

Mit Lohnnebenkosten sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemeint:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Herausforderung für den Arbeitgeber:

Jeder Euro, der netto auf dem Konto des Mitarbeiters landen soll, kostet den Betrieb bei der klassischen Lohnberechnung fast das Doppelte.

Da 2022 der Mindestlohn sprunghaft auf 12 Euro brutto ansteigt, steigen die Lohnnebenkosten entsprechend mit. Um die betriebliche Gesamtbelastung dennoch im Zaum zu halten, sollten alle Betriebe die Möglichkeiten überprüfen, einen Teil des Mindestlohnanspruchs durch steuerfreie Zuschläge zu erfüllen. Eine Beispielrechnung finden Sie hier. Der Vorteil: Mit SFN-Zuschlägen profitieren nicht nur Sie als Arbeitgeber. Ihre Mindestlohnempfänger können gleichzeitig mehr Netto ausbezahlt bekommen.

Lohnnebenkosten senken durch SFN-Zuschläge - So funktioniert’s:

Sofern Ihre Mitarbeiter an Sonntagen, Feiertagen und/oder nachts arbeiten, dürfen Sie steuerfreie SFN Zuschläge zahlen. Unter SFN Zuschlägen versteht man

  • Sonntagszuschlag (bis zu 50%)
  • Feiertagszuschlag (bis zu 125% bzw. 150%)
  • Nachtzuschlag (bis zu 25% bzw. 40%)

Dank aktueller Gerichtsurteile dürfen Sie diese Zuschläge einsetzen, um den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Der Mindestlohn muss also nicht „12 Euro brutto“ lauten, sondern es darf ein geringerer Bruttolohn im Arbeitsvertrag stehen. Das niedrigere Brutto wird dann bis zum Erreichen des Mindestlohnanspruchs mit Zuschlägen ergänzt, die

a) steuerfrei und
b) mindestlohnwirksam sind.

Genaue Hinweise zu den Vorgaben, Ausnahmen und Beispiele zur Weitergabe an Ihren Steuerberater finden Sie hier.

Wie stark lassen sich die Lohnnebenkosten beim Mindestlohn senken und wie stark kann dabei die Nettoauszahlung steigen?

Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele zuschlagsfähige Stunden ein Mitarbeiter im jeweiligen Monat gearbeitet hat. Normalerweise entsteht dadurch aber das Problem, dass die Auszahlung monatsweise schwankt. Für Mindestlohnempfänger sind Schwankungen in der Auszahlung jedoch nicht hinnehmbar. Daher empfehle ich eine Berechnungsweise, wo diese Schwankungen monatlich durch einen Puffer ausgeglichen werden und die steuerlichen Vorteile dennoch weitgehend erhalten bleiben.

Zum Beispiel ist es möglich, auch nach dem Oktober 2022 im Arbeitsvertrag (sofern nicht tarifgebunden) einen Bruttolohn von z.B. 9 Euro (statt 12 Euro) festzulegen.

Eine Beispielrechnung finden Sie hier. In diesem Beispiel spart der Arbeitgeber 56,13 Euro und der Mindestlohnempfänger erhält 96,54 Euro mehr ausgezahlt als bei der klassischen Mindestlohnberechnung.

Vor- und Nachteile Lohnnebenkosten senken durch SFN-Zuschläge

Vor- und Nachteile für Mindestlohnempfänger

Pro: Der Mitarbeiter erhält mehr Netto ausbezahlt, weil er Sozialabgaben und Lohnsteuer spart — verglichen mit der klassischen voll versteuerten Mindestlohnberechnung
Contra: Es fließen geringere Beträge in die Sozialkassen, was sich auf die Ansprüche aus Arbeitslosen- und Rentenversicherung auswirkt. Lesen Sie dazu unsere am Ende des Artikels.

Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Pro: Arbeitgeber im Gastgewerbe, die auch abends und an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, können pro Mindestlohnempfänger 2-stellige Beträge sparen und bieten trotz Mindestlohn eine attraktivere Auszahlung.
Contra: Die Berechnung ist etwas aufwendiger als die klassische Bruttolohnberechnung und wird nicht durch alle Lohnprogramme unterstützt. Sie können jedoch ihr bestehendes Lohnprogramm durch eine Zusatzsoftware ergänzen.
Sofern ein Tarifvertrag geschlossen wurde, ist dieser natürlich einzuhalten.

So finden Sie eine geeignete Berechnungssoftware

1. Prüfen Sie bei Ihrem Lohnsoftwareanbieter, ob er eine Möglichkeit zur Mindestlohnoptimierung durch SFN-Zuschläge anbietet.
2. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter fähig ist, Ihnen eine stets gleichmäßige Auszahlung zu berechnen. Besonders Geringverdiener wünschen sich ein regelmäßiges und planbares Einkommen.
3. Fragen Sie nach, ob die Berechnungsweise der Lohnsoftware im Falle einer Finanzprüfung sicher anerkannt wird.
4. Lassen Sie sich für Ihren Betrieb die mögliche Ersparnis ausrechnen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
5. Achten Sie darauf, dass der Anbieter bei Fragen einen telefonisch leicht erreichbaren Support bietet.
6. Häufig ist es möglich, die bestehende Software (z.B. Gastromatic) durch eine Optimierungs-Software (z.B. Optimallohn) zu ergänzen. Sie müssen also nicht Ihre komplette Lohnbuchhaltung umziehen.

Kleiner Aufwand – große Wirkung

Sofern Ihre Mitarbeiter immer auch mal an Sonntagen, Feiertagen oder nach 20 Uhr arbeiten, kann sich der Einsatz von SFN-Zuschlägen schnell bezahlt machen. Sie treffen die Entscheidung einmal und sparen ab da Monat für Monat. Es lohnt sich also, sich jetzt damit zu beschäftigen.

Kann ich nur beim Mindestlohn die Lohnnebenkosten reduzieren oder funktioniert das auch bei höheren Löhnen?

Die Lohnnebenkosten können durch SFN-Zuschläge für jede Lohnhöhe reduziert werden. Die grundsätzliche Voraussetzung ist, dass Arbeitsstunden in Zuschlagszeiträumen (sonntags, feiertags und nachts) geleistet werden. Genaue Hinweise zu den Vorgaben, Ausnahmen und Beispiele zur Weitergabe an Ihren Steuerberater finden Sie hier.

Können mir SFN-Zuschläge auch bei der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation helfen?

Die monatlichen Einsparungen, die z.B. gastgewerbliche Betriebe durch den Einsatz von steuerfreien Zuschlägen erreichen können, sind enorm. Dadurch steht viel mehr Geld für die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation zur Verfügung.

Nutzen Sie die Einsparungen für zusätzliche Anreize, wie z.B.

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Lohnerhöhungen für Fachkräfte
  • Zahnzusatzversicherung o.ä.
  • Betriebsausflüge
  • (…)

Die Liste der Möglichkeiten ist endlos. Indem Sie den Mitarbeitern eine Alternative zur klassischen Einzahlung in die Rentenkasse ermöglichen, schaffen Sie als Arbeitgeber sicht- und erlebbare Mehrwerte und Wahlmöglichkeiten.

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