Wie in anderen Branchen sind Steuervorteile für Hotelwesen und Gastronomie gefragt. Nicht wenige Arbeitgeber suchen nach Möglichkeiten, die Last durch Steuern und Sozialabgaben zu reduzieren, ohne dass dies zu Lasten des einzelnen Angestellten geht. Durch Konzepte wie steuerfreie Sachbezüge hält die deutsche Gesetzgebung hierzu Möglichkeiten bereit. Diese sind jedoch korrekt anzuwenden, speziell wenn der Sachbezug eine Geldwertigkeit wie bei einem Gutschein aufweist
Finanzielle Vorteile im Hotelbetrieb nutzen
Von der Auswahl der Lieferanten bis zu notwendigen Sachausgaben für Restaurant oder Hotel sind zahllose Kostenfaktoren in einem Hotelbetrieb oder einer gastronomischen Einrichtung zu bedenken. Viele Betriebe kennen die Folgen steigender Nebenkosten oder höherer Preise für Speisen, wobei nicht an der Qualität für den Gast gespart werden sollte. Da die Gehälter im Regelfall tariflich geregelt sind, liefern die Personalkosten ebenfalls keinen Anhaltspunkt.
In Absprache mit den Angestellten des Betriebs gibt es dennoch eine Option, die Lohnkosten steuerlich etwas zu reduzieren. Viele Arbeitgeber kennen die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs nur in der Theorie, sind bei der korrekten Umsetzung der Regelung jedoch unsicher. Dabei sorgen die 44 Euro, die maximal als steuerfreier Sachbezug angerechnet werden können, auch für eine Reduktion der Sozialabgaben auf das Gehalt. Ab dem Jahr 2022 steigt die Höhe des Sachbezugs sogar auf 50 Euro.
Sachbezüge & Co. sicher verwalten
Zwei grundlegende Fragen sind für einen Arbeitgeber in Gastronomie und Hotelwesen bei der Anwendung der Regelung zu klären. Wie lässt sich die Verwaltung der Regelung möglichst einfach und sicher abwickeln? Und welche Leistungen können einem Angestellten als steuerfreier Sachbezug angeboten werden?
Was die erste Frage anbelangt, möchte kein Arbeitgeber mühsam einzelne Abrechnungen vornehmen und diese jedes Mal an die Finanzbuchhaltung weitergeben. Hier lohnt es, auf Softwarelösungen von Anbietern wie Belonio zurückzugreifen. Diese fungieren als zentrale Verwaltungsplattform für den Arbeitgeber, um nicht nur den steuerfreien Sachbezug korrekt zu verrechnen und in die Finanzbuchhaltung einfließen zu lassen. Auch Bereiche wie Vorsorge oder Vermögenswirksame Leistungen (VL) lassen sich zentral über eine solche Plattform abwickeln.
Vorteil solcher digitalen Lösungen ist, dass nach einmaligem Anlegen eines Mitarbeiters bequeme Einstellungen rund um einzelne Vergünstigungen möglich werden. Oft ist nur ein Klick zu setzen, um auszuwählen, ob ein entsprechender Mitarbeiter von steuerfreien Sachbezügen, einer betrieblichen Altersvorsorge und mehr profitieren soll.
Vorsicht bei Gutscheinen als Sachbezug
Die zweite Frage ist komplizierter, speziell nach einer jüngeren Gesetzesänderung. So war es bislang bei vielen Arbeitgebern üblich, Gutscheine zum Online-Shopping oder für die Tankstelle auszugeben. Diese würden nach neuer Rechtsprechung in die Sparte des geldwerten Vorteils fallen, da sie einen eindeutigen Geldwert aufweisen. Zwischen Geldwert und Sachbezug nimmt der Gesetzgeber mittlerweile eine strenge Trennung vor, so dass Gutscheine eigentlich nicht mehr infrage kämen.
Dennoch gibt es Ausnahmen, damit die beliebten Gutscheine weiterhin an Angestellte vergeben werden können. Hierfür hat Ihr Hotel- oder Gastrobetrieb allerdings einen entsprechenden Vertrag mit dem Emittenten aufzusetzen, wobei die Gutscheine ausschließlich in Deutschland einzulösen sind. Auch ein Umtausch in den Geldwert des Gutscheins muss im Rahmen der Regelung unterbunden werden.
Um sachliche und rechtliche Sicherheit zu diesen Fragen zu erhalten, helfen die Tutorials und Experten von Herausgebern genannter Softwarelösungen weiter. Neben dem Vorteil für den Arbeitgeber sorgen solche Sachbezüge schließlich auch für eine höhere Motivation und Wertschätzung beim Arbeitnehmer.