GEMA Tarife 2013: Diskussion von Unverständnis bis Entsetzen
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GEMA Tarife 2013: Diskussion von Unverständnis bis Entsetzen

29.06.2012 | DEHOGA Thüringen e.V.

Die veröffentlichten und zum 01.01.2013 in Kraft tretenden GEMA Tarife sorgen bei den Unternehmern im Hotel und Gaststättengewerbe des Freistaates für völliges Unverständnis. Insbesondere Clubs, Discotheken und Musikkneipen fürchten um ihre Existenz und damit die Vernichtung von Arbeitsplätzen und ein Stück kulturelle Vielfalt im Freistaat

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Am 27.06.2012 fand im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM eine Veranstaltung des DEHOGA Thüringen und der GEMA Bezirksdirektion Dresden statt. Gegenstand war die aktuelle Situation der Branche, insbesondere vor dem Hintergrund der nunmehr veröffentlichten GEMA-Gebühren, welche zum 01.01.2013 in Kraft treten sollen.

Die GEMA vertritt die Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern, die als Mitglieder in ihr organisiert sind. Seit über 50 Jahren sind die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der DEHOGA Bundesverband Vertragspartner der GEMA. Jedes Jahr verständigten sich bisher beide Seiten auf akzeptable Tariferhöhungen.

Der Bezirksdirektor der GEMA Dresden, Uwe Dorn, stellte das, aus der Sicht der GEMA vereinfachte und gerechte, Gebührenmodell 2013 vor. Anhand von Beispielen sollte die Vereinfachung und Entlastung einer nicht unerheblichen Anzahl von Veranstaltungen dargestellt werden, in denen das Repertoire der GEMA genutzt wird.

Dieser Darstellung konnte sich jedoch keiner der Anwesenden so recht anschließen, sehen doch die Unternehmer, als Musiknutzer, eine erhebliche Diskrepanz zwischen möglichen erzielbaren und tatsächlichen vereinnahmten Eintrittspreisen. Auch die möglichen Gästezahlen oder die nutzbare Fläche, die aus Sicht der GEMA zu mehr Gerechtigkeit in der Gebührenerhebung führen soll so Uwe Dorn ins einen Ausführungen, wurden massiv in Zweifel gezogen.

Es entspricht wohl nicht der Lebenswirklichkeit, dass auf 100 m2 Fläche bei einer Veranstaltung 100 Personen, insbesondere bei einer Tanzveranstaltung, anwesend sein können, schon allein bau- und brandschutzrechtliche Vorschriften würden dagegen sprechen und möglicherweise zu einer Untersagung einer solchen Veranstaltung führen.

Aber auch der Grund der Anwesenheit bei einer Tanzveranstaltung ist wohl offensichtlich auch das Tanzen und wenn 100 Menschen auf 100 m2 sind, dürfte dies wohl kaum möglich sein. Aber dafür sollen Gebühren erhoben werden. Das ist weder vermittelbar noch zu finanzieren. so Dirk Ellinger der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Einhellig bekräftigten alle anwesenden Unternehmer, insbesondere die Club-, Diskotheken- und Musikkneipenbesitzern, dass die auf sie zukommenden Erhöhungen von bis zu 2.000 Prozent und mehr nicht finanzierbar sind und dies zur Betriebsaufgabe führen wird. Damit geht schon eine erhebliche Existenzangst um.

Die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich, führte aus, dass: Die öffentliche Darstellung der GEMA ohne das Urheberrecht infrage zu stellen, nicht unter dem Mantel einer Gebührengerechtigkeit für die Urheber, im Rahmen eines bestehenden Monopols, dazu genutzt werden könne, die Unternehmer des Gastgewerbes als Dienstleister für ihre Kunden, völlig unangemessen zu belasten, insbesondere eben auch für theoretische Gäste, nicht genutzte oder nicht nutzbare Flächen. Ferner soll zukünftig mit einem neuen, ominösen Zeitzuschlag bei einer Veranstaltung von mehr als 5 Stunden, noch einmal 50 Prozent fällig, werden. Dies wiederum wird die Masse der Veranstaltungen erheblich verteuern und damit undurchführbar machen.

Uwe Dorn führte eingedenk der Diskussion aus: Nicht nur im Urheberrecht normiert, weil von der Aufsichtsbehörde dem DPMA (Anmerkung: Deutsches Patent und Markenamt) gefordert und von der Rechtsprechung normiert, sondern auch in der gängigen Praxis umgesetzt, wird es keine Gebühren geben, die mehr als 10 Prozent als Belastungsobergrenze, der Veranstaltungserlöse betragen, geben.

Wie jedoch diese Belastungsobergrenze, eingedenk der laufenden Verfahren, gegen andere Urheberrechtsorganisationen, beispielsweise die GVL zu sehen ist, ist bislang jedenfalls rechtlich ungeklärt, führte Dirk Ellinger dazu aus.

Das gesamt Thema ist rechtlich und tatsächlich mehr als kompliziert, hier ist der Gesetzgeber gefordert, und so auch unser Appell an die Politik, der Aufsichtsbehörde entsprechende Möglichkeiten zu verschaffen, eine solche Gebührenerhöhung zu stoppen und nicht sehenden Auges die durchaus dem Grundsatz zu achtende Vergütungsansprüche der Komponisten und Texter dermaßen überzubewerten, dass die Luft in unserem Gewerbe nicht nur dünn wird, sondern einfach weg ist. so Ellinger weiter.

  • Sollte das Gebührenmodell der GEMA, so wie veröffentlicht, Umsetzung erfahren, so werden für eine mittelgroße Diskothek die GEMA-Gebühren von 28.000 auf 174.000 Euro im Jahr fällig.
  • Für Clubs und Discotheken liegen die Erhöhungen zwischen 400 und 600 Prozent pro Jahr.
  • Musikkneipen werden mit Steigerungen von über 2.000 Prozent belastet. Aber auch viele Live- und Tonträgermusikveranstaltungen in Hotels und Gaststätten verteuern sich um über 100 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema sowie einen GEMA-Gebührenrechner finden Sie unter: www.dehoga-thueringen.de

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