Unter dem Deckmäntelchen einer Studie für Umweltbewusstsein der Planeteo Research Group wird gerade in Deutschland kräftig Marketing für kostenlose Hotelgutscheine gemacht, die sich dann für den Hotelier über so genannte ‚Pflichtverpflegungssätze‘ rechnen sollen
Alle Jahre wieder tauchen sie auf, kostenlose Hotelgutscheine, die in diesem Fall mit einer Umfrage verknüpft sind, die an das Umweltbewusstsein des Angeschriebenen appellieren. Versprochen wird, Zitatanfang: >>Für Ihre Teilnahme garantieren wir Ihnen einen Voucher für 3 kostenlose Übernachtungen, der vom Sponsor der Studie finanziert wird<< Zitatende.
Durchgeführt wird die Aktion von der Planeteo Research Group im Auftrag von eurorest-hotels.com. Hat man dann alle 18 Umweltfragen beantwortet, gibt es den ersten Haken bei den ‚kostenlosen‘ Hotelgutscheinen: Für Ausstellung und Versand des Vouchers per Post wird eine Gebühr in Höhe von 29,50 €* erhoben. Spätestens dann sollte man sich die Nutzungsbedingungen für die Hotelgutscheine durchlesen, z.B. vom Flair Hotel Sonnenhof und erfährt.
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Nutzungsbedingungen kostenlose Hotelgutscheine
Zitatanfang: >>Pflichtverpflegung und andere Aufenthaltsbedingungen: Personen, die das Angebot von kostenlosen Übernachtungen wahrgenommen haben, sind dazu verpflichtet, die Pflichtverpflegungssätze für jeden Aufenthaltstag zu bezahlen. Die detaillierten Regeln zum Aufenthalt mit dem Eurorest-Hotelgutschein sind in dem Reglement aufgeführt. Pflichtverpflegungssätze in den Gültigkeitszeiträumen des Hotelgutscheins. 06.01-23.12: 55 €. Der Verpflegungssatz ist pro Person und pro Tag angegeben. Inkludierte Mahlzeiten: Frühstück; warme Hauptmahlzeit (zwei oder mehr Gänge).<< Zitatende
Will man also einen ‚kostenlosen‘ Hotelgutschein für 3 Tage und 2 Personen im DZ einlösen, ergibt sich folgende Rechnung:
- 55 € x 3 Tage x 2 Personen = 330 € + 29,50 € für die Gutscheinerstellung = 359,50 €* Endkosten
Weitere namhafte Hotels machen mit wie z.B. das Hotel Waldeck in Todtmoos oder das "Thul" Moselromantik-Hotel in Cochem, aber auch Hotels im ganzen europäischen Ausland.
Über den Begriff ‚Pflichtverpflegungssätze‘ wird der Gast über viel zu teure Mahlzeiten zur Hotelkasse gebeten - kostenlose Hotelgutscheine ade
Weder der Gast noch der Hotelier dürften damit glücklich werden. Der Hotelier empfängt bekanntlich mit dem Gutscheingast via Dritte sowieso schon den typischen Pfennigfuchser. Hat der die Nutzungsbedingungen nicht genau durchgelesen, fällt er spätestens aus allen Wolken, wenn er einbuchen will und die Details zu den Pflichtverpflegungssätzen erfährt. Zudem verfallen die Gutscheine nach 6 Monaten - ob dies überhaupt statthaft ist, wird von vielen bestritten.
Voucher können durchaus ein gutes Marketing beinhalten, nimmt denn der Hotelier diesen Vertriebsweg selbst in die Hand. Lesen Sie dazu den Artikel 'Hotelgutscheine kaufen im Rahmen der Gutscheingültigkeit.'
Tipps
* inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer