Gesetzlicher Mindestlohn 2020: 9,35 Euro
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Gesetzlicher Mindestlohn 2020: am 1. Januar wird auf 9,35 Euro erhöht

16.12.2019 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Im Juni 2018 hatte die Mindestlohn-Kommission zwei Mindestlohn-Erhöhungen empfohlen. Die zweite Stufe tritt nun in Kraft

Bedienung im Restaurant
Bedienung im Restaurant

Die Bundesregierung ist dem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission 2018 gefolgt und hat per Verordnung erlassen, dass der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen erhöht wird.

Fast viermal so viel Tourismus Beschäftigte im Vergleich zur Autobranche

Die Hoga ist Teil der Dachmarke des Tourismus, der insgesamt 3 Millionen Beschäftigte aufweist (Vergleich Automobilindustrie 800.000). Auch diese Beschäftigten sollen am Erfolg der Branche teilhaben. Deshalb müssen nun die Arbeitgeber der Privathotels, Ketten und gastronomischen Betriebe sowie anderer Betriebe zum Jahreswechsel auf dieser Grundlage für alle Beschäftigten den neuen Mindestlohn garantieren.

Gesetzlicher Mindestlohn 2020

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro erhöht und wir auch in den Tarifverträgen verankert. Dieser Schritt ist bei der nächsten Lohnabrechnung im neuen Jahr zu berücksichtigen. Nur wenn alle Betriebe dies gewährleisten, kann auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Allerdings wird dies immer wieder nicht eingehalten, die Folgen können gravierend sein. Deshalb kann nur an die Branche appelliert werden, diese Mindeststandards einzuhalten.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für folgende Personengruppen. Obere Regelung hat Bestand bis zum 31.12.2020. 

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