Mindestlohn 2019/2020 aus der Sicht des Bundesverbandes der Systemgastronomie e.V.
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Mindestlohn 2019/2020 aus der Sicht des Bundesverbandes der Systemgastronomie e.V.

27.06.2018 | Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS)

Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante des BdS zum neuen gesetzlichen Mindestlohn 2019/2020

Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des BdS (Bundesverband der Systemgastronomie e.V.) / Fotograf - Quelle  BdS
Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des BdS (Bundesverband der Systemgastronomie e.V.) / Fotograf - Quelle BdS

Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS) erklärt zum heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission: „Es ist gut, dass sich die Mindestlohnkommission für 2019 am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes und der Lohnentwicklung orientiert – so lautet im Übrigen auch ihr gesetzlicher Auftrag – und sich auf die berechneten 9,19 Euro beschränkt hat. Die drastische Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2020 ist jedoch nicht geboten“.

Gerade vor dem Hintergrund, dass am Konjunkturhimmel dunkle Wolken aufziehen, hat Belegante kein Verständnis für die Entscheidung: „Meiner Meinung nach wird hier die Realität nicht genügend berücksichtigt – gerade für die Besonderheiten unserer Branche und auch einiger anderer.“ Darüber hinaus schwäche dies die Tarifautonomie und das sorgsam austarierte Tarifgefüge der Systemgastronomiebranche.

„Unsere Mitglieder sind alle zwingend tarifgebunden. Wir haben in harten Tarifverhandlungen gute Kompromisse erzielen können. Durch die heutige Entscheidung wird ab 2020 eine deutlich höhere Untergrenze vorgeschrieben, die der Branche insgesamt schadet. Wer, wenn nicht wir als Branchenkenner und Sozialpartner, kann denn über spezifische tarifliche Anforderungen und über die Wirtschaftlichkeit von Tarifverträgen entscheiden?“, fragt Belegante.

Zudem helfe die deutliche Erhöhung auch den Mitarbeitern bzw. den Menschen keineswegs, denen gerade die Systemgastronomie immer wieder Chancen bietet – nämlich Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten, Menschen ohne Ausbildung oder geflüchtete Menschen. Im Gegenteil: „Auf unsere Mitglieder kommen durch diese überdurchschnittliche Erhöhung enorme Mehrausgaben zu. Wir werden sehen, wie sich diese Entscheidung in der nächsten absehbaren Rezession auswirken und welche Folgen es für Arbeitsplätze haben wird", so Belegante.

Der ab 1. Januar 2020 gültige Mindestlohn von 9,35 Euro liege 30 Cent über dem im aktuellen Branchentarifvertrag des BdS vereinbarten Stundenlohns für die unterste Tarifgruppe. „Das ist eine Steigerung zum Status Quo von über 3,3%“, erklärt Belegante.

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