Wenn Sie als Selbstständiger ein Handwerker Angebot einholen oder um einen anderen Kostenvoranschlag bitten, machen Sie alles richtig, um über eine so genannte Ausschreibung den besten Preis zu erzielen. Manchmal ist dies sogar rechtlich vorgeschrieben
Zu den Obliegenheiten eines Geschäftsführers einer Firma gehört auch die kaufmännische Sorgfaltspflicht. Dabei sind auch die Haftungsrisiken im Innenverhältnis zu beachten.
Angebote einholen und vergleichen als rechtliche Pflicht
Im §43 des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) heißt es u.a.: "Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden."
Verwalter versäumt es, drei Angebote einzuholen
Zum Beispiel haben Verwalter von Wohnungs-Eigentümergemeinschaften ganz spezielle Pflichten (geläufige Abkürzung ‚WEG Angebote einholen'). Holen Sie keine 3 Angebote ein, tragen sie den Schaden. Das hat das Landgericht Berlin im unteren Fall entschieden. Hier hatte ein Verwalter bei der Vorbereitung von Sanierungsarbeiten nur ein einziges Angebot eingeholt. Siehe hierzu das Urteil vom 02.02.18, Az. 85 S 98/16 WEG.
Ein Geschäftsführer oder auch die Hotelverwaltung hat also die Pflicht, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Sie müssen immer zum Wohle der Firma oder der Gesellschaft agieren. So genannte freihändige Vergaben dürfen nur in ganz besonderen Fällen angewandt werden. Dies gilt explizit nur für öffentliche Auftraggeber, die mit bestimmten Schwellenwerten, also hohen Auftragssummen umgehen.
Von hohen Auftragssummen wird im privaten Sektor ausgegangen, wenn diese die Grenzen der geringwertigen Wirtschaftsgüter übersteigen oder in deren Subsummierung ein größerer Schaden entsteht. In der Gastro- und Hotelbranche sind das zum Beispiel auch die regelmäßigen Einkäufe von Verbrauchsgütern wie Reinigungsmittel oder auch Servietten.
Kostenvoranschlag einholen hilft Kosten sparen
Einen ‚anständigen' Kostenvoranschlag (min. 3 Angebote) einzuholen ist also Pflicht für jeden GF, es sei denn, er hat keine Mitgesellschafter. Aber auch im Falle der Betriebsinhaberschaft durch eine Person versteht es sich von selbst, den besten Preis zu erhalten. Die Möglichkeit der Preisanfragen ist ein großes Leistungs-Merkmal des Hotelier.de Portals. Hier können Sie kostenlos Angebote einholen und vergleichen. Geben Sie Sie hier ein persönliches Suchstichwort für ein Produkt Ihrer Wahl ein oder stellen Sie kostenlose Anfragen an die Firmen der folgenden Branchen:
- Abfallbeseitigung
- Bad- und WC-Einrichtung
- Convenience Produkte
- Gastronomie- und Hotelbekleidung
- Großküchentechnik
- Kaffeeautomaten
- Matratzen und Zubehör
- Outdoormöbel
- Speisekarten u.ä.
- Wäscheleasing
Wie formuliere ich ein Angebot richtig?
Nur bei der Abgabe von Angeboten zu öffentlichen Ausschreibungen muss die Formulierung genau gewählt sein. In diesem Falle helfen entsprechende Vorlagen. Bei der Einholung von privaten Angeboten ist allerdings auch niemanden damit geholfen, wenn im ungefähren geblieben wird. Die genaue Bezeichnung der Anschaffung, deren Beschaffenheit und Ausstattung, deren Anzahl sowie Vorname, Nachname, Firmenname und zumindest eine richtige Emailadresse lassen auf eine seriöse Anfrage schließen. Speziell im Bereich von Kassensoftware und Hotelsoftware gilt: je genauer desto besser. Nur wer richtig fragt, bekommt auch zielgenaue Antworten.
Tipps
- Angebot einholen englisch: Get an Offer
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