GWG Sofortabschreibung mehr als 250 Euro in Buchführungskonto aufnehmen
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GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter 2018 auf 800 Euro angehoben

18.12.2017 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Geringwertige Wirtschaftsgüter können 2018 höher abgeschrieben werden

Symbolbild
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Bisher war die Obergrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter auf 410 Euro festgeschrieben. Die Abschreibung wird nun auf 800 € angehoben. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die maximal 800 Euro netto betragen, können nun im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden. Der Aufwand kann in einem Betrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

GWG Sofortabschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in 2017 von mehr als 150 Euro und ab 2018 von mehr als 250 Euro müssen in einem besonderen Verzeichnis wie einem Buchführungskonto aufgenommen werden. Eine im Anschaffungsjahr unterlassene Sofortabschreibung kann in einem späteren Jahr nicht nachgeholt werden.

GWG Sammelposten als Poolabschreibung bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 bis 1.000 Euro

Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab 2018 die 250 Euro Grenze, aber nicht 1000 Euro übersteigen, können je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen werden. Dieser Sammelposten ist ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 20 % aufzulösen (§ 6 Abs. 2a EStG).

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