Für Hoteliers ist die Pandemie eine große Voraussetzung. Diese Dinge sollte man über das Hygienekonzept wissen
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Covid-19 - Konzept für Hygiene in Hotels

20.01.2022 | trustfactory

Während der ersten Corona-Welle gab es ein allgemeines Beherbergungsverbot, mittlerweile ist die Beherbergung wieder möglich - sofern Hotels ein angemessenes Hygienekonzept umsetzen.

Symbolbild Hotel
Symbolbild Hotel

Die Corona-Pandemie ist für alle Bereiche der Wirtschaft eine nie dagewesene Herausforderung, nicht zuletzt auch für das Gastgewerbe. Es sind nicht nur die Maßnahmen zum Infektionsschutz, die den Hoteliers und Gastronomen zusetzen, sondern vor allem das ständige Hin und Her. 2G, 3G, 2G+, 3G+/-x2 – um am Ball zu bleiben, ist ein konstanter Informationsfluss unabdingbar. Und dann geht es an die Konzeptfindung: Wie lässt sich die Beherbergung mit hohem Infektionsschutz und auch Arbeitsschutz vereinbaren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

In erster Linie müssen sich Hotelbetreiber natürlich an gesetzliche Richtlinien halten. Diese unterscheiden sich oft nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Kommune zu Kommune. Herbergsgeber müssen neben den geltenden Infektionsschutzgesetzen also auch die aktuellen Landesverordnungen und gegebenenfalls kommunale Allgemeinverfügungen beachten. Auch arbeitsschutzrechtliche Kriterien müssen bei der Konzeptfindung berücksichtigt werden.

Besonders relevant für Hoteliers sind die sogenannten Zugangsbeschränkungen. Es gilt also stets aktuell zu prüfen, welche Voraussetzungen Gäste erfüllen müssen, um beherbergt werden zu dürfen: Genesenen-Status, Impfnachweis, Booster-Impfung - oder reicht ein Testnachweis aus? Sind touristische Aufenthalte erlaubt oder nur Übernachtungen von Geschäftsreisenden?

Zudem ist auch die Maskenpflicht zu beachten. In fast allen Bundesländern gilt einstweilen eine FFP2-Maskenpflicht. Partikelfiltrierende Halbmasken sollen besonders effektiv vor Covid-19 und anderen Krankheiten schützen, weshalb sie auch im Gastgewerbe dem Standard entsprechen sollten. Im Hotel gilt es außerdem, das Risiko für Ansteckungen durch maximales Reinigen zu reduzieren – Gäste sowie Mitarbeiter sollten daher auch stets Zugang zu Desinfektionsmittelspendern haben.

Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter & Gäste

Steht das Hygienekonzept im Hotel, geht es an die Umsetzung. Nicht immer ist es leicht, die Schutzmaßnahmen zu etablieren, denn die Gegebenheiten des Hotels müssen eine möglichst unkomplizierte Umsetzung gewährleisten. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Hoteliers, die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen – beispielsweise durch Markierungen auf dem Boden und Hinweise an den Fahrstühlen. Weiter ist es notwendig, an viel frequentierten Stellen – an Fahrstühlen, an der Rezeption, im Restaurantbereich sowie an den allgemein zugänglichen Toiletten – Desinfektionsmittelspender für Gäste und Personal bereitzustellen.

Auch im Rahmen der Hotelreinigung, insbesondere in den Zimmern, ist meist eine Umsetzung der Hygienemaßnahmen nötig. Das Desinfizieren von Oberflächen sowie eine gründlichere Reinigung gehören in vielen Gastbetrieben deshalb mittlerweile zum Standardprogramm. Zusätzlich sollten Hotelbetreiber ihre Gäste darüber aufklären, dass bestehende Symptome, die in Verbindung mit einer Covid-Infektion stehen könnten, zum Beherbergungsausschluss führen.

Testungen

Um das Infektionsgeschehen bestmöglich zu reduzieren, hat sich im Gastgewerbe sowie auch in vielen anderen Bereichen, das Testen etabliert. Vielerorts ist ein Testnachweis nötig, um überhaupt beherbergt werden zu können – dies gilt allen voran für ungeimpfte Personen, insbesondere aber für Kinder und Jugendliche, die noch nicht geimpft wurden.

Es ist zu überlegen, ob für die Aufnahme in das jeweilige Hotel ein Schnelltest unter Aufsicht denkbar wäre. Hoteliers sollten sich dahingehend beim zuständigen Gesundheitsamt informieren. Es ist ratsam, sich tagesaktuell über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren und die Gäste bei der Buchung (bei Änderungen auch danach) auf die Nachweispflicht hinzuweisen.

Ebenso empfiehlt es sich, seine Mitarbeiter auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus regelmäßig testen zu lassen. Das Bereitstellen der Tests ist eine kleine Investition, die sich jedoch auszahlt, wenn dadurch Infektionsketten unterbrochen und Krankenstand vermieden werden kann.

Arbeitsschutz für das Personal

Relevant ist in diesem Zusammenhang die SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Auf dieser Basis müssen Arbeitgeber die potentielle Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz beurteilen und entsprechende Maßnahmen ableiten. In diesem Zusammenhang ergibt sich auch, wie die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Mitarbeiter aussehen sollte. Die Vorteile von partikelfiltrierenden Halbmasken sollten dabei stets bedacht werden, um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.

Hoteliers, die schwangere Mitarbeiterinnen beschäftigen, haben zudem auf Informationen des zuständigen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu achten. Sämtliche Maßnahmen müssen den Mitarbeitern möglichst barrierearm zur Verfügung gestellt werden.

Auch das Personal sollte selbstverständlich ausreichend Abstand halten können und über die AHA-Regeln aufgeklärt werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehört während der Arbeitszeit zum guten Ton. Umso wichtiger ist es für Hoteliers auf die Einhaltung der Pausenzeiten zu achten, so dass Mitarbeiter frische Luft schnappen können. Gemeinschaftsräume für Mitarbeiter sollten ebenfalls so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln problemlos umsetzbar sind.

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