Tarifvertrag Gastronomie Saarland
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Tarifvertrag Gastronomie Saarland

10.02.2022 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

NGG und DEHOGA Saarland treffen Vereinbarung: Tarifvertragsparteien geben Beschäftigten und Betrieben wichtige Planungssicherheit

Symbolbild Hotel / Bildquelle: Hotelier.de
Symbolbild Hotel / Bildquelle: Hotelier.de

Meldung vom 10.02.2022: Tarifabschluss Gastgewerbe Saarland erzielt

Saarbrücken. Die Gewerkschaft NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten, Region Saar und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. verständigten sich am 10. Februar 2022 auf einen Tarifabschluss für die rund 10.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe des Saarlandes. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.

Dieser Abschluss steht unter dem Vorzeichen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 sowie dem folgenden Anstieg auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 pro Stunde – und er übertrifft diesen auch für die Einstiegsgruppe deutlich und vorzeitig. Mit 11 Euro pro Stunde ab dem 1. Mai 2022 sowie 12,35 Euro ab dem 1. Oktober 2022 ist das Gastgewerbe im Saarland somit keine Mindestlohnbranche mehr, denn dies entspricht einer Erhöhung um 12 Prozent und 12,3 Prozent.

Im Bereich der Fachkräfte haben sich die Tarifvertragsparteien im Einstieg auf eine Erhöhung in zwei Stufen verständigt. Zum 1. Mai 2022 steigt der Einstiegslohn auf 13 Euro pro Stunde und ab dem 1. Oktober 2022 auf 14 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Bruttoentgelt von 2.422 Euro brutto und einer Erhöhung um 12,1 Prozent sowie in der Folge um 7,7 Prozent. Die weiteren Entgeltgruppen steigen nicht linear an.

Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG-Region Saar, sagt: „Angesichts der Lage der Branche ist der Tarifabschluss ein guter Kompromiss und Anreiz, in das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusteigen, zurückzukommen oder zu bleiben. Wir freuen uns über das Ergebnis.“

Jan Willem Fluit als Verhandlungsführer für den DEHOGA Saarland ergänzt: „Nun liegt es an der Politik, die Arbeit der Betriebe wirtschaftlich zu ermöglichen. Neben der Entfristung der Mehrwertsteuerabsenkung und Ausweitung auf Getränke brauchen wir Planungssicherheit in Bezug auf anstehende Erleichterungen im Bereich der Corona-Maßnahmen.“

Die Tarifvertragsparteien haben darüber hinaus vereinbart, Gespräche über ein Zukunftstarifpaket aufzunehmen. Dieses könnte manteltarifvertragliche Fragen genauso regeln, wie etwa auch die Qualifikation und Anreize, eine Tätigkeit in der Branche aufzunehmen. Beide Parteien betonen, dass trotz der prekären Situation für Betriebe und Beschäftigte, die Verhandlungsatmosphäre sehr konstruktiv war.

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Gemeinsame Pressemitteilung NGG und DEHOGA Saarland vom 02.12.2020

Saarbrücken. Der Entgelttarifvertrag für die rund 22.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gastgewerbe wäre zum 31. Dezember 2020 kündbar. Angesichts der drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche vereinbarten die Tarifvertragsparteien jedoch, den aktuellen Entgelttarifvertrag bis auf Weiteres fortzusetzen, um damit sowohl den Beschäftigten als auch den Betrieben eine Rechtssicherheit zu bieten. Die Tarifvertragsparteien stehen in ständigem Austausch und haben vereinbart, die Lage nach Ende des ersten Quartals im Jahr 2021 neu zu bewerten.

„Entgeltverhandlungen für eine derzeit am Boden liegende Branche zu beginnen, kann zu keinem vernünftigen Ergebnis führen. Uns ist es wichtig, durch die Fortführung des Vertrages allen Beteiligten eine Planungssicherheit an die Hand zu geben. Ich appelliere hingegen an die Arbeitgeber, die gegenwärtigen Tarifentgelte als Berechnungsbasis des Kurzarbeitergeldes heranzuziehen.

Die Beschäftigten sind auch auf jeden Euro angewiesen, das Gleiche gilt für die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Im Hinblick auf die dramatische Einkommenssituation der Beschäftigten fordere ich die Politik nochmals auf, das viel zu niedrige Kurzarbeitergeld rückwirkend auf 100 Prozent anzuheben“, sagt Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG-Region Saar.

„Wir sind froh, dass wir mit unserem Sozialpartner diese einvernehmliche Lösung gefunden haben. Durch die oft kurzfristig angeordneten Betriebsschließungen leben wir nicht nur in schweren, sondern vor allem schwer kalkulierbaren Zeiten. Diese Übereinkunft mit der NGG bringt uns ein Stück Planungshoheit zurück“, erklärt Jan Willem Fluit, Präsidiumsmitglied und Ausschussvorsitzender Arbeitsmarkt und Tarifpolitik im DEHOGA Saarland.

Für den Verband und seine Mitglieder ist es derzeit sehr wichtig, bei den Abläufen und den Berechnungsgrundlagen so viel Sicherheit wie möglich zu erhalten. „Und dazu gehört auch: Die angekündigten Hilfen müssen nun ganz schnell bei den Betrieben ankommen, damit die Gehälter gerade in der Weihnachtszeit pünktlich gezahlt werden können. Denn auch bei Kurzarbeit muss das Unternehmen zunächst in Vorleistung treten“, sagt Jan Willem Fluit weiter.

Meldung vom 07. September 2018

Saarbrücken, den 07.09.2018 Die diesjährigen Tarifverhandlungen für die fast 20.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe sind heute in der zweiten Runde zum Abschluss gebracht worden. Beide Seiten betonten die konstruktive Verhandlungsatmosphäre. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2020.

  • Während der Laufzeit erfolgen drei Entgelterhöhungen. Die erste tritt bereits zum 1. Oktober 2018 in Kraft, die zweite zum 1. Januar 2019 und die dritte zum 1. Januar 2020. Unter Berücksichtigung der Laufzeit und der drei Leermonate Juli, August und September beträgt die durchschnittliche Erhöhung über alle Lohngruppen 2,55 %.
  • Die unterste Tarifgruppe ist auch zukünftig identisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Stufen auf 1.000 € im dritten Lehrjahr ab dem 1.1.2020.

„Dies ist ein fairer Abschluss.“, kommentiert Jan Willem Fluit, Verhandlungsführer des DEHOGA Saarland den Tarifabschluss. „Unsere Branche beschäftigt auch im Saarland überproportional viele Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung, oftmals auch mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Hier leisten die Betriebe, die ihrerseits in ihrer überwältigenden Mehrheit inhabergeführte Kleinbetriebe sind, einen wertvollen Beitrag, um diese Personen aus der Arbeits- und Perspektivlosigkeit herauszuholen.

Für eine Übergangsphase, also bis diese Menschen sich im Job zusätzliche Kenntnisse angeeignet haben, die sie für die nächsthöhere Tarifgruppe qualifizieren, ist es angesichts der wirtschaftlichen Lage der Maße der Betriebe notwendig, den gesetzlichen Mindestlohn auch als tarifliche Untergrenze aufrecht zu erhalten.“ führt Fluit aus.

„Wichtig war uns auch, eine differenzierte Erhöhung der Löhne unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Mitarbeiter anstatt einer linearen Erhöhung - wie von NGG zu Verhandlungsbeginn gefordert - zu vereinbaren. Indem der Ecklohn (Bewertungsgruppe 3.1) zum 1.1.2020 sukzessive auf rund 2000.- € monatlich bzw. 11.60 € pro Stunde wächst haben wir einen echten Anreiz und eine Perspektive für die Tätigkeit in unserer Branche geschaffen und treten so dem Fachkräftemangel entgegen. Gleiches gilt für die Ausbildungsvergütung.“ erklärt Fluit weiter.

„Wir werden jetzt unsere Mitglieder zeitnah und umfassend über die Einzelheiten sowie die neuen Tariflöhne in den einzelnen Bewertungsgruppen informieren“ kündigt Frank C Hohrath, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Saarland an.

Alte Meldung zum Tarifvertrag Saarland aus Mitte 2016

Die Ausbildungsvergütungen haben sich im Juli 2016 erheblich erhöht - Neuer Tarifvertrag Gastronomie im Saarland: Und zwar um 2,5 % in der Bewertungsgruppe 1, um 5,7 % in der Bewertungsgruppe 2 und um 6,3 % - 12,6% für die Fachkräfte je nach Beschäftigungsgruppe. Es erfolgt eine weitere Erhöhung ab 1. Juli 2017 um 4,3 % - 5,0 %. Azubis erhalten ab 1. September 2016 plus 7,7 % - 9,2 %.

Offizielle Meldung vom DEHOGA Saarland e.V.

Wer hat Anspruch auf den Tariflohn?

Ist der Betrieb Mitglied im DEHOGA und Sie Mitglied in der Gewerkschaft NGG, dann resultiert daraus ein Rechtsanspruch! Quelle der Zahlen Gewerkschaft NGG

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