Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert in Deutschland die
- Berufsausbildungsvorbereitung
- Berufsausbildung - hier für Gastgewerbliche Berufe
- berufliche Fortbildung wie Lehrgänge, Schulungen, Seminare und Workshops z. B.
- und die berufliche Umschulung
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Berufsbildungsgesetz Definition über Auszüge des BBiG in Deutschland 2020
Gemäß § 1 sind die Ziele und Begriffe der Berufsbildung:
(1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
(2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
(3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
(4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.
(5) Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen
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Berufsbildungsgesetz Deutschland - ein Begriff der Rubrik Recht
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