Bessere Löhne mit dem Tarifvertrag für Berlin - Laufzeit bis 30.06.2023
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Tarifvertrag Berlin 2022 für das Gastgewerbe abgeschlossen - Manteltarifvertrag weiter in Arbeit

08.01.2023 | DEHOGA Berlin

Der DEHOGA Berlin und die NGG einigen sich auf einen neuen Tarifvertrag für bessere Löhne zum 01. Januar 2022

Toller Blick von der Aussichtsterrasse im Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz auf die Hauptstadt / Bildquelle: Hotelier.de
Toller Blick von der Aussichtsterrasse im Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz auf die Hauptstadt / Bildquelle: Hotelier.de

An die HR-Abteilung der Unternehmen!

Nach intensiven, aber fairen und offenen Verhandlungen einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf deutlich bessere Konditionen für die rund 80.000 Beschäftigten im Berliner Gastgewerbe. Die untersten Tarifgruppen 2 und 3 steigen auf 12 Euro (+ 13,5 % bzw. 9,4 %) zum 01.01.2022, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird.

Die Tarifgruppe 4 wird ab dem 01.01.2022 auf 12,50 Euro erhöht. Die anderen Bewertungsgruppen steigen zum 01.01.2022 um 4 % und zum 01.10.2022 steigen alle Tarifgruppen um 6 % - es kommt dementsprechend zu Gehaltserhöhungen von 10 %. Die Gesamtlaufzeit des neuen Entgelttarifvertrages beträgt 18 Monate und läuft bis zum 30.06.2023.

Die Azubi-Vergütungen steigen in allen Ausbildungsjahren jeweils zum 01.02.2022 und 01.02.2023 um  50 Euro- im 3. Ausbildungsjahr verdient ein Azubi dann 1.150 Euro.

Des Weiteren vereinbaren die Verhandlungspartner/Sozialpartner, dass ab sofort an einem modernen Rahmen- und Manteltarifvertrag gearbeitet wird

Historie der alten Berliner Verhandlungen hier lesen

Manteltarifvertrag Berlin 2019 für das Gastgewerbe neu abgeschlossen

(Berlin, 11.05.2018) Nach langen Verhandlungen haben die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG und der Hotel- und Gaststättenverband Berlin e. V. (DEHOGA Berlin) einen neuen Manteltarifvertrag für die tarifgebundenen Betriebe im Berliner Gastgewerbe am 09.05.2018 unterzeichnet.

„Der Manteltarifvertrag stellt einen wichtigen Rahmen für das Berliner Gastgewerbe dar und ist vor allem auch ein Mittel zur Fachkräftesicherung“, sagt Willy Weiland, Präsident des DEHOGA Berlin. Der neue Manteltarifvertrag tritt zum 01.01.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Im Wesentlichen orientiert sich der neue Manteltarifvertrag  an dem vorherigen Manteltarifvertrag, der zum 31.12.2002 gekündigt worden ist und sieht vor allem folgende Eckpunkte vor:

  • Die Wiedereinführung der 38-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Unternehmens- und Betriebszugehörigkeit wie folgt:

- nach 12 Monaten -> 500 Euro brutto
- nach 5 Jahren -> 600 Euro brutto
- nach 10 Jahren -> 800 Euro brutto

  • Erhöhung des tariflichen Urlaubs, der nun wie folgt gestaffelt ist:

- 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit -> 25 Tage
- 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit -> 25 Tage
- 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit -> 27 Tage
- 4. Jahr der Betriebszugehörigkeit -> 29 Tage
- 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit -> 30 Tage

Wissenswertes

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