Das deutsche Handelsrecht ist abgehandelt im Handelsgesetzbuch (erstes Ausfertigungsdatum: 10.05.1897). Das Handelsrecht ist ein Teil des bürgerlichen Rechts und enthält Privatrecht und öffentlich-rechtliche Gesetze und Verordnungen.
Das Handelsrecht gilt nicht nur für den Handel von Kaufleuten, sondern auch für Dienstleister aus der Gastronomie und Hotellerie und hier speziell für den Hotelkaufmann.
Was bedeutet HGB?
Die Abkürzung 'HGB' steht in handelsrechtlichen Beziehungen für den Begriff Handelsgesetzbuch.
Auszug: (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Handelsrecht gemäß Handelsgesetzbuch Online (HGB)
Was ist das HGB für das Gewerbe? Gem. § 1 (1) gilt: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Weiterhin gilt: gem. § 1 (2): Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Dies gilt sinngemäß auch für den Hotelkaufmann.
Das Handelsgesetzbuch, abgekürzt HGB, gilt für jeden Kaufmann, auch für den 'Kannkaufmann' gemäß dem Ersten Buch des Handelsgesetzbuches § 2.
Das HGB enthält die wichtigsten Elemente des deutschen Handelsrechts, insbesondere Regelungen für die OHG, die KG und der stillen Gesellschaft.
Tipps zum Handelsgesetzbuch Online
- Handelsgesetzbuch englisch: Commercial Code
Handelsgesetzbuch online im Internet: HGB im Internet (Bundesministerium für Justiz)
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Handelsrecht, HGB Abkürzung - ein Begriff der Rubrik Handelsrecht
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