Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (sieh auch Lexikoneintrag Gaststätte extern) mit Sitz in Mannheim ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und informiert über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe (§§ 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 SGB VII) zu sorgen. Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hat sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 Nr. 2 SGB VII).
Gaststätten Jobs
Die Aufgaben werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und des sonstigen für die Berufsgenossenschaften maßgebenden Rechts erfüllt.
Tipps
- Leitfaden für Gaststätte pachten/mieten/kaufen
- Preise vergleichen- z.B. für Tische und Stühle, Firmen anklicken, Text eingeben und abschicken
- Lieferanten buchen das Standard Marketing, damit sie gefunden werden
Verwandte Einträge
News und Bücher zum Thema
- Gastronomie & Recht
- Die BG (Die Berufsgenossenschaft)
Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Dynamostraße 7-11,
68165 Mannheim
IK-Nr. 120 890 780
Telefon 06 21/44 56-0
Fax 0800 1977553-10200
E-Mail info@bgn.de?subject=Anfrage über www.Hotelier.de">info@bgn.de
Mehr Information www.bgn.de
Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätte - ein Begriff der Rubrik Verbände und Vereine
Erfolgreicher verkaufen
Synonym: BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten, BGN Nahrungsmittel