Vorläufige Gaststättenerlaubnis - Widerruf Gaststättenerlaubnis
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Gaststättenerlaubnis - Antrag - Berlin - NRW - Sachsen - vorläufige - Widerruf

Aktualisiert am: 02.03.2021

Die Gaststättenerlaubnis wird über die Gaststättenkonzession erteilt. Ob Sie eine Gaststättenerlaubnis benötigen oder nicht, lesen Sie bitte in dem Eintrag Gaststättenkonzession.

Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Die vorläufige Gaststättenerlaubnis differiert von Bundesland zu Bundesland. Sie wird aber in der Regel für denjenigen ausgestellt, für den eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bis zur Erteilung der Gaststättenerlaubnis auf Widerruf gestattet wird, der einen erlaubnisbedürftigen, bestehenden Gaststättenbetrieb in unveränderter Form von einer anderen Prerson übernehmen will. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag, Unterrichtungsnachweis der Handelskammer.

Gebühren/Kosten für die vorläufige Gaststättenerlaubnis

Vorläufige Gaststättenerlaubnis Gebühren Baden-Württemberg: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

Vorläufige Gaststättenerlaubnis Gebühren Rheinland-Pfalz
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Beispiele vorläufige Gaststättenerlaubnis Gebühren, um die Bandbreite der Kosten aufzuzeigen

  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis  Gemeinde Engelskirchen 50,00 €
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis Hamburg 35,00 €
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis Köln 25,00€  bis 250,00 €
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis Ludwigburg: keine Angabe, individuell
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis Stralsund: Die vorläufige Gaststättenerlaubnis kostet je nach m² Grundfläche 51,00 bis 256,00 €
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis  Gemeinde Reichshof 250,00 €

Widerruf Gaststättenerlaubnis

Das Gewerbe muss im Einklang mit Recht und Gesetz ausgeübt werden. So kann unter anderem die Konzession/ Gaststättenerlaubnis entzogen werden, wenn z.B. die Steuern nicht bezahlt wurden (70 % der Fälle).Weitere Entsagensgründe:

  • Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ('Gummiparagraph')
  • Verstoß gegen die Vorschriften des Jugendschutzes
  • Vorwurf unzulässiger Prostitution (z.B. in FKK Clubs)

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Hinweise

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