Was ist ein Verein?
Ein (gemeinnütziger) Verein ist per Definition ein Zusammenschluss von Personen (juristische und/ oder natürliche Personen), der unabhängig von seiner Zusammensetzung einen Namen führt und einem gemeinsamen, in einer Satzung definierten, gemeinnützigen oder wirtschaftlichen Ziel dient.
Ein eingetragener Verein (Abkürzung e. V) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Ein nicht eingetragener Verein wird gem. § 54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt.
Da er im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedoch körperschaftlich organisiert ist, passen Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auf den nicht eingetragenen Verein. Der nicht eingetragene Verein ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt.
Lesen Sie hier die Liste der Vereine mit Affinität zur Hoga
Sowie Hinweise zum Vereinsregister in Deutschland:
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. kurz BDI, ist die Spitzenorganisation im Bereich der Industrieunternehmen und industrienahen Firmen. Als Interessenvertretung der Industrie trägt der BDI bei seinen Mitgliedern zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung bei. Der BDI vertritt mit 36 Mitgliedsverbänden die Interessen von mehr als 100.000 Unternehmen mit über 8 Mio. Beschäftigten. Aus der Hotelindustrie ist unter anderen der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft Mitglied des BDI. Mehr Informationen: www.bdi.eu
Deutscher Heilbäderverband e.V. (DHV)
Die Gründung des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. geht auf den 23. April 1892 zurück: Führende deutsche Badeärzte und Verwaltungsbeamte deutscher Kurorte luden in der Überzeugung, gemeinsam erfolgreich gleiche Ziele verfolgen zu können zur "Constituierung eines Allgemeinen Deutschen Bädertages" nach Leipzig ein.
Der Deutsche Heilbäderverband hat heute die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber den Parlamenten des Bundes und der EU, den zuständigen Ministerien sowie gegenüber Behörden, Sozialversicherungen und Kostenträgern, Verbänden und Organisationen auf Bundesebene wahrzunehmen.
Die deutschen Kurorte und Heilbäder sind heute mit rund 350.000 direkt und indirekt Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von über 26 Mrd. Euro ein bedeutender Standort für Gesundheitsdienstleistungen und Tourismus. Mehr Information und Kontakt www.deutscher-heilbaederverband.de
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) e.V.
Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.) wurde im Jahr 1885 von Max Eyth gegründet. Heute ist sie mit über 22.000 Mitgliedern eine der vier Spitzenorganisationen der deutschen Agrar-und Ernährungswirtschaft. Die DLG verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Wichtig für die Weinwirtschaft: Die besten Weinerzeuger zeichnet die DLG mit dem Zertifikat "Empfohlene Weingüter und Winzergenossenschaften" aus. Dieses erhalten nur Betriebe, die in ihren Produktionsmethoden, Einrichtungen und in ihrer Präsentation überdurchschnittliche Qualität, Umwelt- und Kundenorientierung aufweisen. Es handelt sich dabei um eine umfassende, gesamtbetriebliche Auszeichnung qualitätsbewusster Weingüter und Winzergenossenschaften.
Insgesamt testen die Weinexperten jedes Jahr ca. 5300 Weine und Sekte von rund 380 Winzerbetrieben in Deutschland. 696 Weine von Weingütern und Genossenschaften aus Württemberg wurden prämiert, darunter 50 Weine der Lauffener Weingärtner eG - siehe Brancheneintrag https://www.hotelier.de/branchenindex/firma/Lauffener-Weingaertner-eG.
Für die Produkte der "Katzenbeißer-WG" gab es einmal den Goldenen DLG-Preis extra, 10 Mal den Goldenen DLG-Preis, 25 Mal den Silbernen DLG-Preis und 14 Mal den Bronzenen DLG-Preis. E-Mail: info@DLG.org - Mehr Information www.DLG.org
Stiftung Warentest Test
1962: Ein neutrales Warentestinstitut soll gegründet werden. Diesen Plan der Bundesregierung verkündet Bundeskanzler Konrad Adenauer nach langjähriger Vorbereitung im Bundeswirtschaftsministerium.
1964: Im Rahmen der Haushaltsberatungen nimmt das Parlament am 2. Dezember den Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Errichtung einer Stiftung mit dem Namen 'Die Stiftung Warentest', Sitz: Berlin, zustimmend zur Kenntnis. Zwei Tage später, am 4. Dezember, errichtet Bundeswirtschaftsminister Kurt Schmücker die Stiftung Warentest und gibt ihr die erste Satzung - Stifterin und Satzungsgeberin ist damit die Bundesrepublik Deutschland. Die vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellten Finanzmittel sind als Starthilfe gedacht.
Von 1965 bis 2009 hat die Stiftung Warentest in mehr als 4 700 Tests über 82 000 Produkte geprüft. Dazu kommen über 1500 Dienstleistungstests.
Überwiegend finanziert sich die Stiftung durch den Verkauf ihrer Publikationen, besonders der Zeitschriften Test und Finanztest. Anzeigen verkauft sie nicht. So wird verhindert, dass sie in irgendeiner Form unter finanziellen Einfluss von Anbietern gerät.
Als Ausgleich für den Verzicht auf Werbeeinnahmen erhält die Stiftung Warentest Mittel vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eigens für Weiterbildungstests erhält sie zudem Gelder vom Bundesbildungsministerium. Die gesamten Zuwendungen entsprechen derzeit rund 15 Prozent des Gesamtetats. Tipps: News zum Thema - Mehr Information: www.stiftung-warentest.de
Vereinsregister
Siehe den Eintrag Vereinsregister
Weitere Vereine mit Affinität zur Gastronomie/Hotellerie
Tipps
- Beispiel einer Hotelkooperation, die als Verein organisiert ist: Ringhotels.
- Verbände in Deutschland (Schwerpunkt Hotellerie/Gastronomie/Tourismus/Hersteller)
Synonym: Vereinigung, Bündnis, Organisation, Zweckgemeinschaft, Körperschaft, Zusammenschluss
Verein - ein Begriff der Rubrik Recht
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