Fahrstühle oder Hotellifte sind Aufzugsanlagen und Bestandteile der Hoteltechnik und schon wegen der Barrierefreiheit angezeigt. Sie werden eingesetzt als
- Gästelift
- Essenslift
- Gepäcklift
- Lastenaufzug
Technisch müssen sie so ausgebildet sein, dass sie - besonders bei Personenbeförderungen - sicher den Betrieb gewährleisten können.
Hotellift Auflagen hinsichtlich Technik und Ausstattung
- Gute Beleuchtung
- Rutschsicherer Fußbodenbelag
- Be- und Entlüftung
- Hintergrundmusik
- Notrufsprechanlage
- Feuersicheres Material für Wände, Tür und Decke
- Spiegel
- Zutrittskontrolle via Keycard
Oft steht für einen Lift nicht viel Platz zur Verfügung, z.B. bei einem Hotelaufzug mit geringer Schacht-Tiefe.
Sicherheitstechnische Bewertung für den Hotellift bzw. Aufzug
Aufzugsanlagen sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, und zwar hinsichtlich des Betriebes durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Die Verantwortung für die Sicherheit des Aufzuges wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auf den Betreiber verlagert. Zum Beispiel die DEKRA steht dabei als kompetenter Partner der Hotellerie zur Seite.
Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Betreiber die individuelle Gefährdungsbeurteilung für seine Aufzüge. Die Prüfung von Aufzügen hat deshalb eine hohe Relevanz.
Aufzugsanlagen mit neuen Fristen und Pflichten
13.01.2015 vom TÜV NORD GROUP
Novellierte Betriebssicherheitsverordnung: Neue Fristen und Pflichten für Betreiber von Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen mit neuen Fristen und Pflichten
Hannover: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert, sodass ab 1. Juni 2015 auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. TÜV NORD begrüßt die vorgenommenen Änderungen besonders hinsichtlich der höheren Sicherheitsanforderungen.
Aufzugsanlagen Prüffrist
Für alle Aufzüge, also auch Hotellifte, soll gemäß neuer Verordnung eine einheitliche Prüffrist von maximal zwei Jahren gelten. Darunter fallen auch jene Anlagen, die nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden und bisher nur maximal alle vier Jahre geprüft werden mussten. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Prüffrist einer Aufzugsanlage durch den Betreiber unzutreffend festgelegt wurde, muss sie in Abstimmung mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) verkürzt werden, damit eine Aussage zum sicheren Betrieb getroffen werden kann. Dies kann zum Beispiel bei älteren oder schlecht gewarteten Anlagen der Fall sein. Des Weiteren legt die neue Betriebssicherheitsverordnung fest, dass nun eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS auch für Anlagen, die nach Aufzugsrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, erfolgen muss. Bisher war dies nur für Anlagen, die sich an der Maschinenrichtlinie orientierten, der Fall.
Mehr Transparenz für geprüfte Aufzugsanlagen
Ein weiteres Novum ist die verpflichtende Anbringung einer Prüfplakette im Aufzug. Diese nennt den nächsten fälligen Prüftermin, ähnlich der HU-Plakette am Auto. „Bisher wurde ein Aufkleber mit dem Datum der letzten Prüfung bereits auf freiwilliger Basis in vielen Aufzügen angebracht”, erläutert Axel Stohlmann, Leiter des Kompetenzzentrums Fördertechnik bei TÜV NORD. „Die Plakettenpflicht sorgt für mehr Transparenz und soll das Verantwortungsbewusstsein bei Betreibern, die ihrer Prüfpflicht bisher nicht nachgekommen sind, erhöhen.”
Bessere Kommunikation in Aufzugsanlagen im Notfall
Dank der neuen Verordnung ist zur Personenbefreiung zukünftig ein besserer Austausch mit dem Notdienst möglich. Denn Betreiber sind verpflichtet, ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Aufzug zu installieren. In manchen Aufzügen kann der Notdienst bisher ausschließlich mit einer Klingel erreicht werden. „Die Betreiber dieser Anlagen sind nun dazu verpflichtet, eine Gegensprechanlage nachzurüsten. Diese Maßnahme ermöglicht in Notsituationen ein schnelleres Handeln”, sagt Stohlmann. Für die Nachrüstung wird eine entsprechende Übergangsfrist bis Dezember 2020 gewährt.
Über die TÜV NORD GROUP
Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche. Leitmotiv: Excellence for your Business”. https://www.tuev-nord-group.com/
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Hotellift - ein Begriff der Rubrik Hoteltechnik
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