Die letzte Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist vom August 2007. Sie wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert (Lebensmittelhygieneverordnung 2010).
Gemäß dieser Verordnung ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.
Lebensmittelhygiene Regeln im Sinne der Verordnung lmhv
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Nachteilige Beeinflussung: eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel, Biozid-Produkte oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren
2. Leicht verderbliches Lebensmittel: ein Lebensmittel, das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann
HACCP Lebensmittelhygiene und weitere Regeln und Hinweise
Artikel mit Affinität
Tipps
- Link zur Verordnung http://bundesrecht.juris.de/lmhv_2007/
- Presseveröffentlichung vornehmen
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) EG 852 - ein Begriff der Rubrik Recht