Opt-in Definition und Verfahren
Der Begriff 'opt' ist englischen Ursprungs und bedeutet wählen. Opt-in bedeutet bestellen, Opt-Out = abbestellen, z.B. einen Newsletter. Opt-in wird auch gern als Schlagwort im Internet Marketing und Datenschutz benutzt. Das Opt-In Verfahren wird unterschieden nach dem einfaches Opt-In (Single-Opt In) und bestätigten Opt-In (Confirmed Opt-In) bzw. rückbestätigte Opt-In (Double Opt-In).
Was ist Opt-in?
Definition Opt-in: Beim einfachen Opt-In (Single-Opt In) wird nach der Dateneingabe (Adresse etc.) eine Webseite angezeigt, auf der die Registrierung bestätigt wird. Eine Bestätigung erfolgt nicht.
Das ist das Prinzip des Verfahrens: Beim bestätigten Opt-In gemäß Confirmed Opt-In Verfahren wird nach der Registrierung eine automatische Bestätigt per E-Mail mit Abmeldemöglichkeit versendet. Das rückbestätigte Opt-In (Double Opt-In) ist eine Registrierung, die erst wirksam wird, wenn das 'Confirmed Opt-In' beantwortet wurde.
Opt-in/Opt-out Regelung - Double Opt-in Verfahren
In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach Einwilligung zulässig gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7, Absatz 2.
Eine Verpflichtung zum Double Opt-in Verfahren besteht nunmehr seit Mai 2018. Allerdings wird oft immer noch das einfache Double Opt-in gewählt, wobei hier das Gewerbe gesetzliche Vorteile (keine Strafverfolgung) aus dem Ausland wählt. Der Werbetreibende kann beim Double Opt-in Verfahren sicher sein, dass die Einwilligung zum E-Mail-Versand tatsächlich vom angegebenen Auftraggeber stammt.
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