Das Ordnungsamt ist für die Ordnungs-, Rechts – und Sicherheitsverwaltung der Kommunalverwaltungen zuständig. Es nimmt eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Die Bekleidung der Bediensteten und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei.
Das Ordnungsamt ist bei gastronomischen Betreiben rechtlich zuständig bei
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Ordnungsamt Deutschland - ein Begriff der Verwaltung
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