Bedeutung und Definition: eine in einem Bahnhof und typischerweise im Empfangsgebäude befindliche Gaststätte. Bahnhofsgaststätten innerhalb von Personenbahnhöfen unterliegen nicht der Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz. Die Betriebe werden teilweise von der UNION deutscher Bahnhofsbetriebe (siehe unten( vertreten. Ein Spruch mit Humor: Mancher, der verreisen wollte, kam nur bis zur Bahnhofsgaststätte.
Viele Bahnhofsgaststätten machen in Deutschland wegen Unrentabilität zu oder werden in andere Gaststätten/Restaurants umgewidmet.
Hier eine Auswahl der Bahnhofsgaststätten in Deutschland
- Bahnhofsgaststätte Zur S-Bahn Kaulsdorf
- Bahnhofsgaststätte Bayerischer Bahnhof Leipzig
- Bahnhofsgaststätte Lohhof
- Bahnhofsgaststätte Tübingen
Synonymer Begriff: Bahnhofswirtschaft, Bahnhofsrestaurant
UNION Deutscher Bahnhofsbetriebe
Die UNION Deutscher Bahnhofsbetriebe wurde 1976 gegründet und ist heute ein Zusammenschluss des Verbandes des Deutschen Bahnhofshandels (VDB) und der Fachabteilung Bahnhofsgastronomie (FAB) im DEHOGA. Die UNION vertritt die Interessen von 250 Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik, der Deutschen Bahn AG und den Zulieferern. Zu den Mitgliedern zählen sowohl nationale Ketten und Systemgastronomie als auch kleine und mittelständische Firmen. Zusammen erwirtschaften diese Betriebe circa 90 Prozent des in Einzelhandel und Gastronomie wie Bahnhofsgaststätten an Bahnhöfen getätigten Gesamtumsatzes. Kontakt UNION Deutscher Bahnhofsbetriebe www.udbb.de
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Bahnhofsgaststätte - ein Begriff der Gastronomie