Biergattungen ergeben sich in Deutschland durch eine steuerrechtliche Klassifizierung, die sich am Stammwürzegehalt definiert.
- Einfachbier mit einer Stammwürze von 1,5 % bis 6,9 %,
- Schankbier mit einer Stammwürze von 7,0 % bis 10,9 %,
- Vollbier mit einer Stammwürze von 11,0 % bis 15,9 %,
- Starkbier ab einer Stammwürze von mindestens 16,0 %
- Biermischgetränke sind Biere mit Zusätzen von Erfrischungsgetränken oder Fruchtsäften und andere Beigaben
- Lückenbiere sind Biere, die zwischen den alten, vor 1993 gültigen Einteilungen liegen und früher nicht gebraut werden durften
Man unterscheidet Bier weiterhin nach den Bierarten, nämlich der Sorte der verwendeten Hefe in
Tipps
Tags: Definition Biergattungen, Erklärung Biergattungen
Biergattungen - ein Begriff der Gastronomie