Legionellen Gesundheitsrisiko - Vorkommen - Gefahren - Gesetzliche Vorgaben
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Legionellen

Aktualisiert am: 07.06.2022

Was sind Legionellen? Definition

Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien. Durch das Einatmen winziger infizierter Wasser-Tröpfchen – etwa bei Vernebelung von Wasser beim Duschen – können sie in den menschlichen Körper gelangen und Lungenerkrankungen wie die Legionellose („Legionärskrankheit“) verursachen – im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Gesundheitsrisiko durch Legionellen

Jedes Jahr erkranken nach Schätzung des Umweltbundesamtes in Deutschland 20.000 bis 32.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Die Dunkelziffer wird noch höher geschätzt. Bis zu 15 Prozent der Fälle enden tödlich. Als Quelle der wärmeliebenden Bakterien wurden insbesondere Trinkwasseranlagen ausgemacht. Gefährlich wird es, wenn die Bakterien unter der Dusche verwirbelt und eingeatmet werden. Ein derartiges Ansteckungsrisiko soll durch gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfungen von Trinkwasserproben durch unabhängige Labore wie zum Beispiel das Trinkwasserlabor SGS Institut Fresenius verringert werden.

Vorkommen der Legionellen

Legionellen wachsen vermehrt bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Die Bakterien sterben erst bei Temperaturen ab 55 Grad Celsius ab. Trinkwasser-Installationen können zu Brutstätten werden, wenn die Vorlauftemperatur in den Trinkwasseranlagen unter 60 Grad Celsius liegt.

Gefahren für Hotellerie und Gastronomie

Die Bakterien können sich in Wasserleitungen von Restaurants und Hotela oder in deren Warmwassererzeugungs- und -verteilungsanlagen vermehren. Auch in Wassertanks und Boilern, in Kühltürmen, in Befeuchtungs- und in Klimaanlagen kommen sie vor. Gefährdet sind zudem Kaltwasserzuleitungen mit langen Stillstandzeiten und Temperaturen größer 23 Grad Celsius, insbesondere dann, wenn sie mit Wärmequellen in Berührung kommen. Ein erhöhtes Legionellen-Risiko besteht bei älteren, unregelmäßig gewarteten oder auch nur zeitweilig genutzten Warmwasserleitungen.

Gesetzliche Vorgaben: TrinkwV, IfSG, BImSchV und Co

In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Pflichten für Betreiber von mobilen und ortsfesten Trinkwasser-Installationen bei der Wasserverteilung. Seit 2011 ist in der TrinkwV auch die Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eindeutig geregelt.

Vorgeschrieben sind regelmäßige Prüfungen – für Hotels gilt eine jährliche Untersuchungspflicht an mehreren repräsentativen Stellen der Liegenschaft. Die Anzahl der Entnahmestellen für Legionellen ergibt sich aus der UBA Empfehlung und des DVGW 551 Arbeitsblattes. Der Grund: In der Regel betreiben Hotels eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, an die zum Beispiel Duschen angeschlossen sind. In den Nasszellen kann es während des Duschens zur Vernebelung von warmem Trinkwasser kommen. Wenn das Warmwasser zuvor länger in den Leitungen stand, droht die Gefahr, dass sich unerwünschte Keime wie Legionellen bilden und verbreiten.

Eine weitere gesetzliche Grundlage für die Trinkwasserqualität in Restaurants und Hotels ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen– kurz Infektionsschutz-Gesetz (IfSG). Betreiber von Restaurants und Hotels sind dafür verantwortlich, dass ihre Trinkwasserversorgung hygienisch einwandfrei ist und gesundheitliche Risiken ausgeschlossen sind.

Für das Wasser in Kühlanlagen und Rückkühlwerken, die ebenfalls in Gastronomie und Hotellerie zum Einsatz kommen, gilt seit 2017 die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). In Verdunstungskühlanlagen verdunstet Wasser, in dem sich gesundheitsschädliche Bakterien befinden können. Mit der 42. BImSchV verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen.

Verantwortung für die Wasserqualität in Trinkwasseranlagen

Die Verantwortung für die Trinkwasserqualität trägt der Inhaber der Wasserversorgungsanlage, zum Beispiel der Besitzer eines Hotels oder Restaurants. Auch bei Anlagen, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, trägt der Inhaber oder der sonstige Betreiber (z.B. Installationsunternehmer, Facility Management) der Wasserversorgungsanlage die Verantwortung für die Trinkwasserqualität.

Risiken bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Trinkwasserqualität kann für die Betreiber von Trinkwasseranlagen schwerwiegende Folgen haben. Unterschieden werden Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände.

•    Stilllegung der Wasserversorgungsanlage, verbunden mit möglichen Minderungen der Einnahmen.
•    Klagen von Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
•    Bei Straftatbeständen: Bußgelder bis 25.000 Euro und – bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie Erkrankung – Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Legionellen-Prävention durch regelmäßige Laborprüfungen

Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, zu denen auch Hotel- und Gastronomiebetriebe fallen, sollte regelmäßig untersucht werden. Das gebietet schon die allgemeine Sorgfaltspflicht des Unternehmers und die schweren wirtschaftlichen Folgen, die bei Legionellen-Befall und Schließung drohen.

Neutrale Prüfunternehmen wie SGS Institut Fresenius bieten Präventiv-Checks an und untersuchen Proben, die an besonders gefährdeten Stellen von geschulten Probennehmern entnommen werden. Regelmäßige Prüfungen gelten auch als Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht und minimieren strafrechtliche Risiken, wenn es zu einem Legionellen-Befall kommt. Nur akkreditierte Labore dürfen Trinkwasser auf Legionellen und andere Verunreinigungen untersuchen und entnehmen.

Diese Leistungen sollte ein geeigneter Labordienstleister erbringen:

•    Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen nach UBA-Empfehlung
•    Mikrobiologische und chemische Untersuchungen nach TrinkwV
•    Überprüfung von Hausinstallationen auf Basis der VDI 6023
•    Erstellung von objektbezogenen Überwachungsplänen (Musterhygienepläne)
•    Durchführung von HACCP-Hygieneaudits und Hinweise auf technische Schwachstellen
•    Untersuchung der Wasserqualität im gesamten Gebäude
•    Begehung, Beurteilung und Risikobewertung von Rückkühlanlagen gemäß 42. BImSchV
•    Mikrobiologische Analyse von Kühlwasser und Aerosolen sowie Bestimmung der Gesamtkeimzahl

SGS Institut Fresenius arbeitet in all diesen Bereichen schnell, unabhängig und unter akkreditierten Bedingungen bei Beprobung und Analyse.

Tipps

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Im Maisel 14
D-65232 Taunusstein

Telefon: 0800 222 5 666
E-Mail: sbo@sgs.com
www.institut-fresenius.sgsgroup.de

Tags: Legionellen Definition