Einweg-Plastik verboten - Plastikbecher jedoch nicht
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Einmalgeschirr bzw. Einweggeschirr Plastik & Bio

Aktualisiert am: 12.02.2021

Einweggeschirr oder Einmal-Geschirr Plastik

Einmal-Geschirr (Einweg Geschirr) sind per Definition Produkte für den einmaligen Gebrauch und dienen als Barzubehör und Cateringbedarf sowie den gedeckten Tisch für Outdoor Events z.B. Sie werden dem Gastronomiebedarf zugerechnet. Da ökologische Aspekte und Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle einnehmen, geht der Trend zum Bio Einmal-Geschirr. 

Einweg-Plastik ist ab dem 3. Juli 2021 verboten

Was wird verboten?

  • Einweg-Behälter aus Styropor 
  • Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik"
  • Rührstäbchen für den Kaffee 
  • To-go-Becher

Nach dem Bundestag hat am 6. November 2020 auch der Bundesrat das Gesetz abgenickt. ABER: Einweg-Plastik ist ab diesem Datum verboten - Plastikbecher jedoch nicht. Lesen Sie Nachrichten zum Thema Plastik auf Hotelier.de.

Mehr Information zur Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung siehe unten

Bio-Einweggeschirr

Bio Einweggeschirr bzw. Einmal Geschirr sind Sortimente aus nachwachsenden und biologisch abbaubaren Ressourcen. Bio Einweggeschirr wird im Rahmen des klassischen Gastronomiebedarfs verkauft.

Produkte der 'Marke' Bio Einweggeschirr

  • Besteck aus Holz
  • Pappteller und Pappschalen aus Frischfaser Karton
  • Getränke-Becher aus PLA (Polymilchsäuren)
  • Teller und Schalen aus Zuckerrohr

Bio Einweggeschirr Palmblatt

Es werden en Detail Bio-Besteck, Bio Kaffeebecher, Bio Menüboxen, Bio PLA-Becher, Bio Schälchen, Bio Teller, BioBag Tragetaschen, Bio Müllbeutel sowie Palmblatt-Geschirr angeboten, deren Grundmaterial zum Teil aus Palmblättern besteht.

Einweggeschirr Bio Artikel mit Affinität

Einmal-Ggeschirr kaufen

Die PAPSTAR Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist einer der Marktführer für verbraucherorientierte Sortimentskonzepte in Europa. Die mehr als 7.000 Produkte werden in den Basis-Produktgruppen Einmalgeschirr und Serviceverpackungen, Verpackungsmittel, Hygieneprodukte, alles für den gedeckten Tisch, Haushaltshelfer, Dekoartikel und - zubehör sowie Papeterie geführt.

Das Unternehmen ist weltweit mit dem Fokus auf Europa aktiv und hat eigene Vertriebsgesellschaften in Österreich, Niederlande, Spanien, Frankreich, Schweden, Italien, Slowenien sowie offizielle Vertriebspartner in der Schweiz sowie Kroatien. News PAPSTAR Presseberichte. Kontakt: PAPSTAR Vertriebs GmbH & Co. KG

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Branchennews zu Ausstattungen

Synonym Einmalgeschirr: Einweggeschirr

Welches Einweg-Plastik ist verboten? Plastik Einweggeschirr, Ausnahme  Plastikbecher   ein Begriff der Rubrik Ausstattung


Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Auszug: 
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit bestimmter Einwegkunststoffgetränkebehälter sowie die Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf dem Produkt selbst oder auf der zugehörigen Verpackung. Rechtsvorschriften, die andere Anforderungen an die Beschaffenheit und Kennzeichnung festlegen, bleiben unberührt.

§ 2
Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel (ABl. L 428 vom 18.12.2020, S. 57) sowie ergänzend die folgenden Begriffsbestimmungen:

1. Einwegkunststoffprodukt:

ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehendes Produkt, das nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem es zur Wiederbefüllung an einen Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben wird oder zu demselben Zweck wiederverwendet wird, zu dem es hergestellt worden ist;

Mehr Info Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung