Das Gaststättengesetz definiert gemäß dem Paragrafen
§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
(2) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wann eine Gaststättenkonzession benötigt wird
Nur, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Wenn ja, muss auch die IHK Gaststättenunterrichtung nachgewiesen werden, bevor eine Gaststätte gepachtet, gemietet oder gekauft wird. Mehr Infos hier zur Gaststättenkonzession.
Das gesamte Gaststättengesetz siehe mit Relevanz zu 'Lärm' und 'Toiletten'
Gaststättengesetz Berlin
Gaststättengesetz Brandenburg
Gaststättengesetz Hessen
- siehe Gaststättengesetz Hessen, auch bekannt als hessisches Gaststättengesetz
Gaststättengesetz Niedersachsen
- Gaststättengesetz Niedersachsen, auch bekannt als niedersächsisches Gaststättengesetz
Gaststättengesetz NRW
- siehe Gaststättengesetz NRW
Gaststättengesetz Rheinland-Pfalz
Das Gaststättengesetz und seine verwandten Begriffe
- Gaststättenrecht
- Gaststättenverordnung
- Gaststättenverordnung Baden-Württemberg
- Gaststättenverordnung Bayern (Toiletten), auch bekannt als bayerisches Gaststättengesetz
- Gaststättenverordnung Hamburg
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Synonym Gaststättengesetz: Gastg (gleichzeitig Abkürzung), Gaststättenverordnung
Gaststättengesetz - ein Begriff der Rubrik Recht
Tags: Gaststättengesetz Bayern, Berlin, Hamburg, Lärm, NRW, Toiletten