Meldung vom 16.12.2021 - Neue Tarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben am 16.12.2021 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz die Inhalte der neuen Entgelt- und Manteltarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz präsentiert. Die Verträge wurden von Klaus Schu, Geschäftsführer der NGG Südwest und Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz offiziell unterschrieben.
Gemeinsam wurden wir in den letzten Monaten wegweisende Verbesserungen beider Vertragswerke vereinbart, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Dabei wurden auch die besonderen Rahmenbedingungen des Tourismus und des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. So sollen beispielsweise trotz landesweit starker saisonaler Nachfrage-Schwankungen durch Jahresarbeitszeitkonten zukünftig möglichst viele Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Eine frühzeitige und verlässliche Dienstplangestaltung wird die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit erhöhen.
Die Übernahmegarantie für alle Auszubildenden nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität einer Ausbildung im Gastgewerbe zu erhöhen. Dazu gehört neben einer wertschätzenden Ausbildung entsprechend den (derzeit in Überarbeitung befindlichen) Ausbildungsrahmenplänen auch eine signifikante Verbesserung der Ausbildungsvergütungen.
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Diese werden in zwei Schritten insgesamt je nach Ausbildungsjahr um 35 – 70 % angehoben und sehen auch eine besondere Berücksichtigung der Abiturienten vor. Konsequent wird im neuen Entgelttarifvertrag daher auch der Ecklohn um mehr als ein Drittel angehoben. Die Einstiegsgruppen des neuen Entgelttarifs liegen zukünftig stets über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Präsident Haumann: „Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat in den letzten Monaten das Positionspapier „7 Meilensteine zur Mitarbeitergewinnung im Gastgewerbe“ intensiv und landesweit in den DEHOGA Gremien mit den Mitgliedern beraten und diskutiert. Uns ist bewusst, dass wir in einer seit Monaten höchst kritischen Lage für unsere Branche, eine ambitionierte und zukunftsweisende Gestaltung beider Tarifwerke vereinbart haben. Insofern ein historischer Tarifabschluss.“
Der Beginn der neuen Tarifwerke wurde, in Abstimmung mit den DEHOGA Gremien und dem Präsidium, aufgrund der erneuten Corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen für das Gastgewerbe vom ursprünglich vorgesehenen Beginn am 01. Januar 2022 auf den 01. April 2022 verschoben. Im Entgelttarif sind zwei Erhöhungen vorgesehen; zum 01.04.2022 und zum 01.04.2024. Die Verträge sind unbefristet vereinbart und können erstmals zum 31.03.2025 gekündigt werden.
"Die vereinbarten deutlichen Lohnerhöhungen erfordern auskömmliche, faire Preise mit Steigerungen von 9 bis 15 Prozent. Diese werden durch eine Wertschätzungskampagne des DEHOGA für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe flankiert. „Faire Preise für gute Löhne“ statt „Geiz ist geil“ ist angesagt! Die lange Laufzeit der Tarifwerke gibt unseren Betrieben nun die notwendige Planungssicherheit bis 2025.“
Quelle: DEHOGA Rheinland-Pfalz
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Meldung vom Dezember 2015 - Die Tarifverträge für das Land Rheinland-Pfalz und hier des Hotel- und Gaststättengewerbes wurden zum Dezember 2015 mit einem neuen Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag erneuert. Laufzeit bis 31.12.2018 (Quelle der Zahlen DEHOGA Rheinland-Pfalz).
Entgelttarifvertrag Rheinland-Pfalz Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Vergütungen für Auszubildende steigen um bis zu 12 Prozent und für Fachkräfte mit fast 16 Prozent. Zitat Präsident Haumann: "Mit einer Laufzeit bis 2018 geben wir den gastronomischen Betrieben eine gute Planungssicherheit, um die Lohnsteigerung in ihre Preisgestaltung einfließen zu lassen.” Einzelheiten zum Entgelttarifvertrag siehe DEHOGA Rheinland-Pfalz.
Manteltarifvertrag Rheinland-Pfalz Hotel- und Gaststättengewerbe (aus 2014)
- Die Jahressondervergütung beträgt zukünftig bis zu 100 % des Monatsentgeltes.
- Das Urlaubsgeld beträgt 230 € im 2. Beschäftigungsjahr bis zu 300 € im 10. Beschäftigungsjahr
- Der Urlaub für Berufsanfänger beträgt 24 Arbeitstage
- Altersfreizeit-Regelung: zusätzlich 5 freie Tage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
- Kostenübernahme des Betriebes für besondere Berufskleidung, einschließlich Reinigung
Wer hat einen Rechtsanspruch auf den Tarifvertrag?
Der Betrieb muss Mitglied im DEHOGA und der Beschäftigte Mitglied in der Gewerkschaft NGG sein. Hier alle Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Tarifautonomie Erklärung nachlesen.
Tipps für den Fachmann
- Leitfaden Gaststätte pachten/mieten/kaufen
- Preise vergleichen - z.B. für Tische und Stühle, Firmen anklicken, Text eingeben und abschicken
Hinweise für das Gastgewerbe
- Bierlieferungsvertrag
- Existenzgründung A-Z
- Schankanlagentechnik
- Schwarzgeld Gastronomie
- Urlaubsanspruch Gastronomie
- Was zur Lohnabrechnung jeder wissen sollte
News und Werbung
- Die News der Gastronomie und Hotellerie lesen
- Firmen der Hoga auch über Produktnamen suchen
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Tarifverträge Rheinland-Pfalz Hotel 2022 - und Gaststättengewerbe - ein Begriff der Rubrik Recht