Die Tarifverträge für das Land Rheinland-Pfalz und hier des Hotel- und Gaststättengewerbes wurden zum Dezember 2015 mit einem neuen Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag erneuert. Laufzeit bis 31.12.2018 (Quelle der Zahlen DEHOGA Rheinland-Pfalz).
Entgelttarifvertrag Rheinland-Pfalz Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Vergütungen für Auszubildende steigen um bis zu 12 Prozent und für Fachkräfte mit fast 16 Prozent. Zitat Präsident Haumann: "Mit einer Laufzeit bis 2018 geben wir den gastronomischen Betrieben eine gute Planungssicherheit, um die Lohnsteigerung in ihre Preisgestaltung einfließen zu lassen.” Einzelheiten zum Entgelttarifvertrag siehe DEHOGA Rheinland-Pfalz.
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Manteltarifvertrag Rheinland-Pfalz Hotel- und Gaststättengewerbe (aus 2014)
- Die Jahressondervergütung beträgt zukünftig bis zu 100 % des Monatsentgeltes.
- Das Urlaubsgeld beträgt 230 € im 2. Beschäftigungsjahr bis zu 300 € im 10. Beschäftigungsjahr
- Der Urlaub für Berufsanfänger beträgt 24 Arbeitstage
- Altersfreizeit-Regelung: zusätzlich 5 freie Tage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
- Kostenübernahme des Betriebes für besondere Berufskleidung einschließlich Reinigung
Wer hat einen Rechtsanspruch auf den Tarifvertrag?
Der Betrieb muss Mitglied im DEHOGA und der Beschäftigte Mitglied in der Gewerkschaft NGG sein. Hier alle Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Tarifautonomie Erklärung nachlesen.
Tipps
- Leitfaden Gaststätte pachten/mieten/kaufen
- Preise vergleichen - z.B. für Tische und Stühle, Firmen anklicken, Text eingeben und abschicken
- Lieferanten buchen das Standard-Marketing, damit sie gefunden werden
Hinweise für das Gastgewerbe
- Bierlieferungsvertrag
- Existenzgründung A-Z
- Schankanlagentechnik
- Schwarzgeld Gastronomie
- Urlaubsanspruch Gastronomie
- Was zur Lohnabrechnung jeder wissen sollte
Tarifverträge Rheinland-Pfalz Hotel- und Gaststättengewerbe - ein Begriff der Rubrik Recht
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