Touristik in Niedersachsen mit Sehenswürdigkeiten und Kennzahlen
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Niedersachsen Tourismus - Lower Saxony

Aktualisiert am: 18.03.2021
Das Hotel Mercure Hannover City am Maschpark in der Willy Brand Straße
Das Hotel Mercure Hannover City am Maschpark in der Willy Brand Straße

Lesen Sie die allgemeine Niedersachsen Information oder die Belange des Tourismus mit der Cornona Verordnung. 

Niedersachsen Info

Niedersachsen ist nach Bayern das zweitgrößte deutsche Bundesland Deutschlands. Das Land hat ca. 7,8 Mio. Einwohner (2013), die Landeshauptstadt ist Hannover. Lower Saxony ist der englische Begriff für Niedersachsen. Englisch ist für Deutsche in der Hotellerie/Gastronomie Grundvoraussetzung für einen guten Job. Lernen Sie hier mehr Englisch Vokabeln für die Gastronomie.

Geografie Niedersachsen

Niedersachsen ist im Norden durch die Nordsee und Elbe begrenzt. Im Osten verläuft die Landesgrenze durch den Harz. Der größte Teil der Landesfläche wird durch die  Norddeutsche Tiefebene gebildet. Im Süden prägen das Niedersächsische Bergland mit dem Braunschweiger Land, Leinebergland, Schaumburger Land und dem Weserbergland die Landschaft.

Im Norden Niedersachsens liegt die Lüneburger Heide, die mit Sandböden die sogenannte Geest darstellt (entstanden in der letzten Eiszeit). Im Westen liegen das Ammerland, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburger Land, Oldenburger Münsterland, Osnabrücker Land, Oldenburger Münsterland und an der Nordseeküste Ostfriesland.

Niedersachsens größte Städte, Angaben in Einwohnern ca.

Wirtschaft in Niedersachsen

Die drei großen Säulen der Wirtschaft sind die Industrie, Landwirtschaft und der Tourismus. Zu den größten niedersächsischen Unternehmen gehören im Jahr 2009 die Volkswagen AG und die Continental AG (Hannover). Platz drei belegt die TUI AG vor der Salzgitter AG und der Versicherungsgruppe Talanx AG

Weitere Übersicht zu Niedersachsens Tourismus

Niedersachsen Tourismus

Die Touristiker im Reiseland Niedersachsen können optimistisch in die Zukunft blicken: Eine von der Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH (TMN) beauftragte Studie zur Bewertung der niedersächsischen Reiseregionen innerhalb Deutschlands zeigt, dass die Nordsee, die Lüneburger Heide und der Harz von insgesamt 79 zu den zwölf bekanntesten deutschen Reisegebieten zählen (Destination Brand 09). Der Harz gehört dabei zu den vier bekanntesten Mittelgebirgen in Deutschland.

Auch auf der Beliebtheitsskala steht Niedersachsen bei den deutschen Reisenden ganz weit oben. Harz, Ostfriesland und Nordsee heben sich für die Befragten deutlich von anderen Regionen ab und gehören damit zu den 20 einzigartigsten Reiselandschaften Deutschlands.

Dabei steht die Nordsee vor allen anderen deutschen Küstenzielen an erster Stelle. Dazu empfinden 72 Prozent bei einem Nordseeurlaub ihre Reisebedürfnisse erfüllt — keine andere Region in Deutschland konnte dieses positive Ergebnis erzielen.

Sehenswürdigkeiten des Niedersachsen Tourismus

  • Altes Land
  • Bad Sachsa im Bundesland Niedersachsen, Landkreis: Osterode am Harz, Einwohner: 7.400 (31. Dez. 2018), Höhe: 310 m ü. NN, Fläche: 33,13 km², Postleitzahl: 37441. Tourismusinfo: Im 19. Jahrhundert entwickelte sich der Tourismus zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige. Den Städtebeinamen Bad als Kurort trägt die Stadt seit 1905. Tipps: Hotels in Bad Sachsa und Umgebung. Information zum Bad Sachsa Tourismus: info@bad-sachsa-urlaub.de - www.bad-sachsa.de
  • Braunschweig
  • Bremerhaven
  • Buxtehude bei Hamburg
  • Celle
  • Cuxhaven
  • Elbetal
  • Emsland - Tipp: ist größer als das Saarland!
  • Hannover
  • Harz
  • Lüneburg
  • Lüneburger Heide
  • Nordseeküste
  • Oldenburger Münsterland ist ein Landstrich im Nordwesten Niedersachsens, der sich trotz in seiner Geschichte mit vielen Einflüssen doch immer seine Eigenart bewahrt hat. Noch heute ist der westfälische Einschlag aus der über sechs Jahrhunderte währenden kirchlichen Beziehung zum Bistum Münster erkennbar. Ob im Brauchtum oder in der regionalen Küche mit ihren köstlichen Spargel- und Kohl-Spezialitäten, in Kunst oder Architektur – überall finden sich Zeugnisse der Verbundenheit zu dieser westfälischen Metropole. Fünf Landstriche prägen  das Oldenburger Münsterland: Die waldreichen Dammer Berge mit dem Wassersportparadies Dümmer See. Mehr Information: www.oldenburger-muensterland.de.
  • Osnabrück
  • Ostfriesischen Inseln
  • Seebadeorte im oldenburgischen Friesland und an der ostfriesischen Küste
  • Steinhuder Meer
  • Wendland
  • Weser
  • Weserbergland
  • Wolfsburg

Kennzahlen zu den Übernachtungen in Niedersachsen

2009: Niedersachsen hat sich in den ersten neun Monaten des Reisejahres 2009 mit einer Steigerung von 2,3 Prozent bei den Ankünften und 1,7 Prozent bei den Übernachtungen deutlich besser entwickelt als der Bundesdurchschnitt. Im niedersächsischen Tourismus arbeiten 360.000 Beschäftigte, die den Jahresumsatz von 13 Milliarden € für die Branche erwirtschaften. Niedersachsen hat damit seine Position im Tourismus in Deutschland weiter ausbauen können. Allerdings sind ebenfalls deutliche Zugewinne etwa in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein zu verzeichnen.

2010: Im Vergleich zum Jahr 2009 stieg die Zahl der Übernachtungen um 2,4 Prozent auf insgesamt 38,5 Millionen bei 12,1 Millionen Gästeankünften. Mit rund 340.000 Beschäftigten und einer Wertschöpfung von jährlich mehr als 15 Milliarden Euro ist die Branche ein sehr wichtiger Faktor in der Dienstleistungswirtschaft.

Insgesamt konnten die Reiseregionen in Niedersachsen nach dem guten Ergebnis des Jahres 2009 laut amtlicher Statistik (Landesamt für Statistik, Beherbergungsbetriebe ab 9 Betten) die Zahl der Übernachtungen weiter ausbauen. Mit über 12 Millionen Übernachtungen wurde auch in 2010 die Mehrzahl der Übernachtungen an der Nordsee generiert. Der Westen des Landes legte überdurchschnittlich zu: der regionale Zusammenschluss der Regionen Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrücker Land erzielte insgesamt 4.475.978 Übernachtungen und kommt damit auf einen Zuwachs von 10,8 Prozent.

2011: Mit insgesamt 39.430.803 Übernachtungen (+2,5% zum Vorjahr) liegt das Land im bundesweiten Vergleich auf Platz 4 mit einem bundesweiten Marktanteil von 10% (Statistisches Bundesamt Deutschland). 2012: Niedersachsen hat in 2012 einen Tourismus-Rekord aufgestellt. rstmals wurden mehr als 40 Millionen Übernachtungen.

Rund 1,7 Prozent bei den Übernachtungen konnte Niedersachsen zum Vorjahr zulegen und damit einen bundesweiten Marktanteil von 9,8 Prozent erzielen. Das belegen die Zahlen des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) für das Tourismusjahr 2012.

2014: Ca. 13 Millionen Gäste tätigten ungefähr 40,4 Millionen Übernachtungen: Quelle und mehr Info.

2018: Niedersachsen ist bei Touristen so beliebt wie nie zuvor: Im vergangenen Jahr wurden zwischen Nordsee und Harz rund 44,9 Millionen Übernachtungen gezählt – ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2017. Insgesamt kamen rund 15 Millionen Gäste aus dem In- und Ausland nach Niedersachsen – 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Bundesländerranking behauptet Niedersachsen seinen vierten Platz. Mehr Info

Niedersachsen Hotels der Kreisstädte in den Landkreisen (37 insgesamt)

Hotellisten einsehen - zu allen Hotels persönlichen Kontakt erhalten

Corona Verordnung Niedersachsen

Das Land Niedersachsen weist in ihrer Presseinformation vom 23.10.2020 wie folgt auf die Neuregelungen hin:

"Maskenpflicht

Die niedersächsische Verordnung sieht jetzt in § 3 Absatz 2 eine Pflicht vor, auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn Menschen sich dort entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig aufhalten. Kurz gesagt gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammen kommen.

Diese Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 pro sieben Tage als eine Empfehlung (Soll-Vorschrift) ausgestaltet. Liegt die Inzidenz bei 50 pro 100.000 in sieben Tagen, dann muss auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügungen die Örtlichkeiten fest, an denen unter freiem Himmel diese Maskenpflicht gilt.

Private Zusammenkünfte und Feiern

§ 6 der Verordnung enthält Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern. An privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung oder in eigenen geschlossenen Räumlichkeiten dürfen bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in sieben Tagen nach wie vor 25 Personen teilnehmen. Steigt die Inzidenz jedoch auf über 35 sind nach der Neuregelung in § 6 Absatz 3 Satz 1 nur noch 15 Personen zulässig. Dies gilt auch auf den eigenen (oder privat zur Verfügung gestellten) Flächen unter freiem Himmel, also beispielsweise im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof.

Welche Inzidenz in dem eigenen Wohnort gilt, können die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens auf der Internetseite des Landes einsehen. Die Vorgaben der Verordnung gelten jeweils ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Internet.

Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt auf 50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen ansteigt, dürfen Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten nur noch mit bis zu zehn Personen stattfinden. Diese bis zu zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne von Paragraph 11 Abs. 1 des Strafgesetzbuches.

Danach ist ein Angehöriger, wer zu den folgenden Personen gehört: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.

An privaten Zusammenkünften und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und insbesondere in gastronomischen Betrieben stattfinden, durften schon bislang in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen. Neu ist, dass an solchen Zusammenkünften und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten und in der Gastronomie bei einer Inzidenz von 50 pro 100.000 in sieben Tagen nun nur noch zehn Personen teilnehmen dürfen. Diese zehn Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, es sei denn es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition.

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Zukünftig gelten auch in Niedersachsen wieder Kontaktbeschränkungen im Öffentlichen Raum unter freiem Himmel. Hier dürfen bei einer Inzidenz von über 50 pro 100.000 in sieben Tagen nur noch maximal zehn Personen (mit Mindestabstand) zusammenkommen. Dies ergibt sich aus § 6 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5. Die zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition. Bei Angehörigen gilt dann auch der Mindestabstand von 1,5 m nicht.

Bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen dürfen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel bis zu 25 Personen zusammenkommen. Sie müssen dabei aber den Mindestabstand einhalten, es sei denn, es handelt sich um Angehörige in Sinne der obigen Definition.

Veranstaltungen

§ 7 der Verordnung regelt Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. In § 7 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ist neu geregelt worden, dass überall dort, wo die Infektionszahlen auf 50 pro 100.000 pro sieben Tagen ansteigen, die Zahl der zulässigen Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher auf 100 Personen beschränkt ist. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter mit dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vereinbart hat, das hinreichende Sicherheit bietet.

Bei einer Inzidenz von 35 je 100.000 in sieben Tagen handelt es sich bei der Begrenzung der Personenzahl um eine Soll-Vorschrift. Hier ist es Sache der zuständigen örtlichen Behörden, auf der Basis des jeweiligen Hygienekonzeptes zu entscheiden, mit wie vielen Personen (bis zu 500) eine Veranstaltung zulässig sein soll. Vergleichbares gilt auch für Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 8 Absatz 1 Satz 4.

Sperrzeiten

Paragraph 10 Absatz 2 der Verordnung enthält die Regelung einer Sperrzeit von 23.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. Diese Sperrzeit gilt bei einer Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 in sieben Tagen verpflichtend und ohne jede Ausnahme. Hier ist es den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben auch jenseits der Sperrzeit untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.

Auch ab einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen gilt eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Hier kann die zuständige örtliche Behörde jedoch in begründeten Ausnahmefällen abweichende Regelungen treffen.

Mehr Information: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Neue-Verordnung-tritt-heute-in-Kraft,corona4896.html 

Bücher, Tipps und Personalia

  • Tourimusmanagement News
  • Leif Giesenbauer: Nach einer Tätigkeit als Mediaplaner beim Hamburger Unternehmen Gesellschaft für Mediaoptimierung mbH (GFMO OMD) hatte er zum Oktober 2010 das Onlinemarketing der Tourismus-Marketing-Niedersachsen GmbH (TMN) übernommen. Das Reiseland Niedersachsen ist für Giesenbauer ein bekanntes Terrain: Er wurde in Hannover geboren und studierte an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel in Salzgitter.

Niedersachsen - ein Begriff des Tourismus

Synonym: Niedersachsen Tourismus-Marketing, Tourismusmarketing Niedersachsen, Tourismusverband Niedersachsen, Niedersachsen Touristik