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Tarifvertrag Gastronomie Schleswig Holstein

Aktualisiert am: 18.04.2024
Restaurant Nudelladen in Hohwacht - Schleswig-Holstein / Bildquelle: Hotelier.de
Restaurant Nudelladen in Hohwacht - Schleswig-Holstein / Bildquelle: Hotelier.de

Der Tarifvertrag der Gastronomie in Schleswig-Holstein wird auch aufgerufen unter den Begriffen Dehoga-Tarifvertrag Schleswig-Holstein und Tarifvertrag Hoga-Schleswig-Holstein. 

Neuer Tarifvertrag mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2026

Die Löhne und Gehälter steigen für alle Berufsgruppen des Gastgewerbes gemäß NGG Gewerkschaft zum 1. Juni 2024 um 250 Euro brutto und zum 1. Mai 2025 um weitere 200 Euro brutto. Das entspricht in der untersten Lohngruppe einer Steigerung von insgesamt 20,6 Prozent. Die Tarifparteien wollen die Allgemeinverbindlichkeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages beantragen. Damit würden die tariflichen Regelungen circa 80.000 Beschäftigten verbindlich gelten!

Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juni 2024 von derzeit 830 auf 980 Euro im ersten Ausbildungsjahr, im zweiten von 930 auf 1.080 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 1.130 auf 1.280 Euro. Zum 1. Mai 2025 gibt es außerdem 100 Euro mehr für alle Ausbildungsjahre. Der Tarifvertrag kann zum 30. Juni 2026 gekündigt werden.

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Neuer HOGA-Tarifvertrag Schleswig-Holstein mit Laufzeit bis zum 31.05.2024

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Neue Tarife für das Schleswig-Holsteinische Gastgewerbe ab dem 1. April 2017

Die Entgelte steigen in drei Stufen: zum 01.04.17 um 65 € (2,5 % - 4,3 %), zum 01.08.2018 um 65 € (2,5 % – 4,1 %) und zum 01.04.19 um 2,5 % bis 3,1 %. Die Vergütungen der Auszubildenden steigen insgesamt bis 2019 in drei Stufen um 140 € im ersten, 120 € im zweiten und 170 € im dritten Ausbildungsjahr. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2020.

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PM der DEHOGA Schleswig-Holstein, 12. März 2015

Die Tarifverhandlungen vom  11. März  2015 haben folgende Ergebnisse gebracht:
1.  Die Gruppen 1 und 2 des Lohn- und Gehaltstarifvertrages werden ab dem 1. April 2015 auf 1500,-- Euro festgesetzt.
2.  Die  Gruppen 3  und 4  werden ab dem 1. April  2015 auf 1560,--  Euro festgesetzt.
3.  Ab der Gruppe 5 werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. April 2015 um 80,-- Euro erhöht, ab dem 1. April 2016 um weitere 50,-- Euro erhöht.
4.  Die  Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. April  2015  wie folgt festgesetzt: Im ersten Ausbildungsjahr  550,-- Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr 600,-- Euro, im dritten Ausbildungsjahr  700,-- Euro.

Die Tarifverträge sind frühestens zum 31. März 2017 kündbar.

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Wer hat einen Rechtsanspruch auf das Tarifgehalt in der Gastronomie?

Mitglieder des DEHOGA ist und der NGG Gewerkschaft.

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Tarifvertrag Gastronomie Schleswig-Holstein - ein Begriff der Rubrik Recht
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