Gefälschte Bewertungen betreffen das Tourismusrecht genauso wie der Beherbergungsvertrag, der in den AGB des Hotels stehen sollte. Eine Übersicht für den Neuling im Recht des Tourismus
Das Recht im Tourismus ist vielfältig. Was ist z.B. beim Dynamic Packaging zu beachten, bei dem Kunden die Dienstleistungen verschiedener Reisevermittler buchen? Expedia ist z.B. neben seiner Tätigkeit als Reiseveranstalter auch als Reisevermittler online und als Vermittler kommen nicht alle Leistungen aus einer Quelle. Eine Tatsache, die der Kunde sehr schlecht erkennen kann.
Nach Rogl ist Dynamic Packaging die kundengerechte Auswahl, Bündelung und Buchung von Reisekomponenten aus unterschiedlichen Quellen nach den Regeln des Veranstaltergeschäfts zu einem Gesamtpreis. Das beinhaltet ein Rechtsgeschäft nach den Grundlagen des BGB und damit des Reiserechts.
Darüber sollte der Endkunde, Reiseveranstalter, Mietwagen-Bereitsteller und Hotelier informiert sein, je nachdem, wer bei dem Geschäft eingebunden ist. Kann ein Gast eine Non Refundable Rate zurückfordern, obwohl der Reisevermittler die Buchung als solche in seinen AGB ausgeschrieben hat? Selbst eine 'einfache' Hotelreservierung hat schon manche Rechtsfrage nach sich gezogen.
Hier eine Übersicht von Begriffen, die in den letzten Jahren zum Recht im Tourismus immer wieder in den Schlagzeilen auftauchen - die Verlinkungen führen in die Erklärung der Begriffe im Online Lexikon von Hotelier.de
- Arbeitsrecht
- In den Beherbergungsverträgen werden auch die Stornokosten geregelt. Ein häufiger Streitpunkt wischen dem Hotel und Gast, der auch schon vor Gericht endete. Lesen Sie hier mehr Beherbergungsvertrag
- Bestpreisklausel
- Ca. 38,2 Millionen Deutschen buchten im Jahr 2012 eine Reise. Davon 6,3, Millionen über das Internet (Quelle DRV, mehr zum Thema siehe im Bericht unten 'Grundlagen des Tourismus'). Die rechtlichen Grundlagen wie Widerruf etc. regelt das Fernabsatzgesetz BGB
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Buchungsportale Hotel - sie stehen wegen der Provisionskosten in der Kritik der Hotellerie. Nachdem das Bundeskartellamt der Firma HRS die Meistbegünstigungsklausel (anderes Wort für Bestpreisklausel s.o., Ratenparität) untesagt hat, werben die Hotelseiten mehr mit günstigeren Preisen als auf den Portalen
- Fahrgastrechte Bahn
- Fluggastrechte Verordnung
- Gefälschte Bewertungen - Gemäß Bericht der Sendung WISO vom ZDF sind viele Firmen damit beschäftigt, gefälschte Bewertungen auf Portalen abzugeben. Ob davon auch viele Hotelbewertungsplattformen betroffen sind, kann letztendlich nicht genau gesagt werden
- Hotelgutscheine (Gültigkeit) - hier laufen immer noch viele faule Geschäfte, die einen Rechtsstreit anch sich ziehen. Tipp: für Hoteliers: Gutscheine nur selbst verkaufen. Tipp für den Kunden: Nur beim Hotelier direkt kaufen und darauf achten, dass der Gutschein mindestens 3 Jahre gültig ist. Dass ist nach offizieller Lesart die rechtlich anerkannte Laufzeit für einen Gutschein
- Hotelsterne - in der Regel nur im Ausland ein Ärgernis. Man kann in der Türkei oder in Ägypten oft einen Stern im Vergleich zu deutschen Hotels abziehen
- Kumulative Garantie Verträge - wegen der späten Abrechnung der Hotelzimmer kann diese Vertragsform für die Hotellerie zu einem Verlustgeschäft führen
- No Show - 60 – 80 % der Kosten der Hotelbuchung können auf den Gast zukommen, wenn er die Leistung nicht wahrnimmt
- Pauschalreise - immer noch eine der beliebtesten Reiseformen von 'Otto Normalverbaucher'. Die BIG Five der Reiseindustrie freuen sich auf ein gutes Geschäft, das wegen der gewachsenen Verbraucherinformation und Rechte immer schwerer wird
- Rechtsgeschäft
- Reisebüro - laut Verbrauchs- und Medienanalyse buchten hier 17,5 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2012 ihren Urlaub. Es gibt ca. 10.000 Reisebüros hierzulande. Zahlenquelle Deutscher Reiseverband
- Reisekatalogabkürzungen - Reisekataloge 'glänzen' oft mit unverständlichen Abkürzungen. Dadurch kommt es immer wieder zu eklatanten Fehlbuchungen
- Reiserecht - Ein Reisekatalog oder ein anderes ebtsprechendes Reiseangebot (auch Hotelkatalog) ist im Reiserecht gem. Bürgerlichen Gesetzbuch §§651 eine Einladung zur Angebotslegung. Der Kunde sucht ein passendes Angebot im Katalog und bietet dem Reiseveranstalter an, diese Reise buchen zu wollen. Bis zur Annahme dieses Angebots seitens des Reiseveranstalters ist nur der Kunde an sein Angebot gebunden!
- Reiserücktrittsversicherungen
- Reiseshopping
- Reiseversicherung
- Salvatorische Klausel - ein Gummiparagraph bei dem aufpasst werden muss. Ist sie vereinbart, können rechtsunwirksame Bestandteile des Vertrages durch andere aufgefangen werden. Eventuell nicht vereinbaren und aus dem Vertrag entfernen lassen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen Hotels und einem Whole Saler
- Stornokosten Hotel
- Übernachtungssteuer- allseits unbeliebte Nebeneinnahme der Großstädte in Deutschland
- Urlaub - das Zauberwort für insgesamt 38,2 Millionen in Deutschland lebende Menschen im Jahr 2012, die Reisen im Reisebüro, online oder selbst organisiert haben (mehr Infos siehe Bericht Grundlagen des Tourismus unten)
- Zimmerreservierung - ein Vertrag hierzu kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche Willenserklärungen zustande
Buchtipp: Tourismusrecht in der Unternehmenspraxis
Jede Reise ist mit Verträgen und AGBs verbunden. Deswegen setzen sich Beteiligte des Tourismus am besten mit der Querschnittsmaterie des Tourismusrechts auseinander, auf die dieses Buch praxisnah eingeht. Ein deutsch-englisches Glossar hilft dabei, englische Fachvokabeln schnell zu verstehen und anzuwenden.
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