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Tarifvertrag Thüringen

Aktualisiert am: 12.10.2022
Gastronomie in Mühlhausen / Thüringen / Bildquelle: Hotelier.de
Gastronomie in Mühlhausen / Thüringen / Bildquelle: Hotelier.de

Erfurt, 8. März 2022; Verhandlungspartner NGG und DEHOGA Thüringen e.V. ; Am vergangenen Sonntag fand die vom November letzten Jahres vertagte Tarifrunde für einen neuen Entgelttarifvertrag für die ca. 30.000 Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe statt.

Gerade gegenwärtig ist das Gastgewerbe immer noch im Umsatztief, der seit 24 Monaten andauernden Corona-Pandemie, die Inflationsrate steigt auf ein Rekordniveau, wovon auch die Mitarbeiter massiv betroffen sind, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einkommensminderung durch Kurzarbeit in den vergangenen beiden Jahren.

In Verantwortung für das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen und zur Sicherung der Fachkräfte, aber auch vor dem Hintergrund, die Branche nach der Pandemie als Arbeitgeber wieder attraktiv zu machen, erreichten die Tarifparteien in der Verhandlungsrunde den Durchbruch.

In einer intensiven und konstruktiven Verhandlung konnte ein guter Tarifabschluss für das Thüringer Gastgewerbe bis zum 30.04.2024 erreicht werden.

Insgesamt steigen während der gesamten Laufzeit für alle Beschäftigten die Entgelte um 22,5 Prozent an. Im Einzelnen sind dazu folgende Schritte vorgesehen:

  • 01.04.2022 Erhöhung um 8,0 Prozent
  • 01.10.2022 Erhöhung um 8,5 Prozent
  • 01.04.2023 Erhöhung um 3,0 Prozent
  • 01.10.2023 Erhöhung um 3,0 Prozent

Damit beträgt das Einstiegsgehalt im Oktober dieses Jahres für ungelernte Kräfte 12,30 € pro Stunde und steigt dann weiter in zwei Stufen auf 13,05 € pro Stunde im Oktober 2023.

Für Facharbeiter beträgt der Einstiegslohn im Oktober dieses Jahres 13,20 € pro Stunde und steigt dann weiter in zwei Stufen auf 14,01 € pro Stunde im Oktober 2023. Damit beträgt der Ecklohn nach der letzten Stufe 2.424 € pro Monat.

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Alte Tarifmeldung vom 24.01.19

Erfurt, 24. Januar 2019 / Heute fand in Erfurt die erste Tarifrunde für einen neuen Entgelttarifvertrag für die ca. 30.000 Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe statt. In Verantwortung für das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen und zur Sicherung der Fachkräfte erreichten die Tarifparteien in der ersten Verhandlungsrunde den Durchbruch.

Nach einem langen Verhandlungstag einigten sich die Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) mit der Tarifkommission des DEHOGA Thüringen e.V. und schlossen einen neuen Entgelttarifvertrag für das Thüringer Gastgewerbe ab. Zu Beginn der Verhandlungen lagen die Positionen der Tarifvertragsparteien weit auseinander.

In einer intensiven und konstruktiven Verhandlung konnte ein guter Tarifabschluss für die nächsten 36 Monate erreicht werden. So steigen alle Entgelte im Geltungsbereich Hotel und Gaststätten ab dem 01.02.2019 um 4,0 %, zum 01.01.2020 um 3,65 % und zum 01.01.2021 um weitere 3,65 %. Für den Bereich des Caterings finden die Erhöhungen ebenso Anwendung, aber es wurden für die unteren Bewertungsgruppen abweichende Stichtage vereinbart.

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„Es war uns wichtig gerade vor dem massiven Fachkräfte- und Nachwuchsmangel einen Entgeltabschluss hinzubekommen, der für unsere Mitarbeiter attraktiv ist, aber auch von den Unternehmern getragen werden kann.“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V. „Unsere Mitgliedsunternehmen wollen gern angemessene Vergütungen zahlen, brauchen aber auch Planungssicherheit, deshalb war uns eine Laufzeit von 36 Monaten sehr wichtig.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen e.V. Da es für die Zukunft des Gastgewerbes wichtig ist, die Branche für Auszubildende attraktiv zu machen, steigen die Ausbildungsvergütungen während der Laufzeit zwischen 11 und 19 % in den nächsten 36 Monaten, jeweils zum 01.08. des Jahres.

„Ein guter Schritt in die richtige Richtung“, so Uwe Ledwig, Verhandlungsführer und Landesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Ledwig weiter: „Es ist aber noch ein ordentlicher Weg zurückzulegen, um für alle Beschäftigten in der Branche Entgelte zu erreichen, von denen man gut leben und auskömmlich in den Ruhestand gehen kann. Das bleibt unser Ziel, dass erreichen wir aber nur mit den Beschäftigten, die dafür einstehen“.

„Wir brauchen insgesamt und da sind sich die Sozialpartner einig, für unsere Branche eine höhere gesellschaftliche Anerkennung. Wir sind gern Dienstleister und arbeiten immer dann, wenn unsere Gäste diese Leistungen haben wollen, das ist eben am Abend, am Wochenende und an den Feiertagen. Dies hat aber auch seinen Preis, den wir erzielen müssen, um unsere Kosten zu decken, unsere Mitarbeiter entsprechend zu bezahlen sowie auch die Unternehmer und ihre Familien, da wir vorwiegend kleine Familienunternehmen im Thüringer Gastgewerbe haben, ein angemessenes Einkommen zu sichern.“, so Dirk Ellinger abschließend.

Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Thüringen wünscht sich auch, „dass die Gäste nachvollziehen, dass gute Arbeit zu fairen Tarifverträgen auch eine Akzeptanz beim Bezahlen erfordert.“ Er rät ferner den Beschäftigten, sich ihre Lohnabrechnung im Februar genauer anzusehen. „Tut sich nichts“, so Löbel abschließend, „dann sollte der Arbeitgeber auf den neuen Tarifabschluss hingewiesen werden.“

Alte Tarifmeldung vom 24.02.17

Gemäß PM der DEHOGA Thüringen wurde am Freitag den 24.02.2017 für Thüringen beschlossen:

Es steigen die Entgelte in den oberen Bewertungsgruppen ab dem 01.03.2017 um 2,6 % und zum 01.02.2018 um weitere 3,4 %, zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung. Für die unteren Bewertungsgruppen, die schon zum 01.01.2017 von der Erhöhung des Mindestlohnes von 4 % profitiert haben, erhöhen sich die Entgelte zum 01.07.2017 nochmals um 2,6 % und zum 01.02.2018 um weitere 3,4 %.

Die Ecklohngruppe für einen Facharbeiter nach dreijähriger Ausbildung ist die Bewertungsgruppe 5. Nach zweijähriger einschlägiger Tätigkeit gilt die Bewertungsgruppe 6. Nach dem neuen Entgelttarifvertrag erhalten Facharbeiter nach der Ausbildung, ein Bruttolohn von 1.687,00 EUR und nach zwei Jahren 1.818,00 EUR. Die Entgelte steigen im Jahr 2018 dann auf 1.744,00 EUR bzw. auf 1.880,00 EUR.

Für den schwierigen Bereich des Caterings, konnten auch Erhöhungen zum 01.12.2017 und zum 01.10.2018 um jeweils 2,5 % und 3,5 % vereinbart werden. Das Entgelt der unteren Gruppen steigt danach auf 9,08 EUR bzw. 9,38 EUR. Da die Tarifvertragsparteien um die Wichtigkeit gerade der unteren Einkommensgruppen insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wissen, soll ein entsprechender Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit geprüft werden.

„Es war uns wichtig einerseits gerade vor der Problematik unseres Fachkräfte- und Nachwuchsmangels einen Entgeltabschluss hinzubekommen, der auch für unsere Mitarbeiter attraktiv ist, aber andererseits auch von den Unternehmern geschultert werden kann. Ferner brauchen wir für unsere Mitgliedsunternehmen auch Planungssicherheit, deshalb war uns eine Laufzeit von 2 Jahren sehr wichtig.”, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

„Uns war es wichtig, die unteren Bewertungsgruppen vom Mindestlohn abzuheben.”, so Petra Schwalbe, die Verhandlungsführerin der NGG. „Wir konnten mit dem Abschluss erreichen, dass es spürbare Verbesserungen beim Entgelt für die Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe gibt. Allerdings gibt es für die Zukunft noch Spielraum nach oben.”, so Schwalbe weiter.

Da es für die Zukunft des Gastgewerbes wichtig ist, die Branche für Auszubildende attraktiv zu machen, steigen die Ausbildungsvergütungen während der Laufzeit zwischen 4 und 6 % in 2017 und 2018.

 

Alte Meldung vom 21.04.2015:

Die Tarifkommissionen des DEHOGA Thüringen und der NGG — Landesbezirk Ost haben sich gemäß der Meldung der DEHOGA Thüringen vom 21.04.2015 auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe geeinigt

Demnach steigen die Entgelte in den Bewertungsgruppen um 3,25 % zum 1. Mai diesen Jahres, wenn sie nicht durch den Mindestlohn erhöht worden sind. Eine weitere Erhöhung in Höhe von 3,0 % wurde für die Bewertungsgruppen ab 4.2 zum 01. Mai 2016 vereinbart.

Für die Auszubildenden erhöhen sich die Entgelte um 20 € zum 01. Mai

Und dann zum 01. August diesen Jahres um weitere 50 €. 

Eine weitere Erhöhung um 50 €, im ersten Ausbildungsjahr und 20 € im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wurde zum 01. August 2016 vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen in Thüringen liegen damit im oberen Drittel des Deutschen Gastgewerbes. Der Entgelttarifvertrag läuft bis zum 31.12.2016.

Die Tarifkommissionen des DEHOGA Thüringen und der NGG — Landesbezirk Ost haben sich gemäß der Meldung der DEHOGA Thüringen vom 21.04.2015 auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe geeinigt.

Demnach steigen die Entgelte in den Bewertungsgruppen um 3,25 % zum 1. Mai dieses Jahres, wenn sie nicht durch den Mindestlohn erhöht worden sind. Eine weitere Erhöhung in Höhe von 3,0 % wurde für die Bewertungsgruppen ab 4.2 zum 01. Mai 2016 vereinbart.

Für die Auszubildenden im Thüringer Gastgewerbe erhöhen sich die Entgelte um 20 € zum 01. Mai und dann zum 01. August dieses Jahres um weitere 50 €. Eine weitere Erhöhung um 50 €, im ersten Ausbildungsjahr und 20 € im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wurde zum 01. August 2016 vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen in Thüringen liegen damit im oberen Drittel des Deutschen Gastgewerbes. Der Entgelttarifvertrag läuft bis zum 31.12.2016.

Wer hat rechtlich Anspruch auf den Tarifvertrag Thüringen?

Mitglieder des DEHOGA und der Gewerkschaft NGG

Tipps

Hinweise für das Gastgewerbe

Tarifvertrag Thüringen - ein Begriff der Rubrik Recht
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