Arbeitsschutz in der Gastronomie
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Arbeitsschutz im Betrieb

Aktualisiert am: 12.02.2022

Deutschland hat einen Dschungel an Vorschriften, auch für die Beherbergungsbetriebe und das Gastronomiegewerbe sowie deren Branchen. Unter dem Slogan ‚Für die Hotel Administration' und 'Verantwortung im Arbeitsschutz' lesen Sie hier wichtiges zum Thema Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. Die Arbeitssicherheit wird durch den Arbeitsschutz physisch gewährleistet. 

Arbeitsschutz  zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren

Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Leitung des Hotels / Restaurants oder Firma einhalten, denn bei Verstößen steht es in der Haftung. Als Erstes muss man bezüglich der Betriebsgröße differenzieren: Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung vorzunehmen. Bei weniger als 10 Mitarbeitern ist es zu überlegen, ob nicht gleiche Standards den Betrieb a) vor vermeidbaren Ansprüchen schützt und b) Unternehmens-philosophisch stärkt.

Externe Lösung, teurere Lösung für Arbeitsschutz

Diese Betreuung kann durch einen Ingenieur für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Es bringt den Nutzen einer großen Sicherheit. In diesem Fall muss ein Nachweis an die Berufsgenossenschaft geführt werden, dass die Betreuung von Dritten durchgeführt wurde.

Interne, günstigere Lösung: Fachkraft für Arbeitsschutz im Hotel/Betrieb

Wenn in einem Hotel / Betrieb ein Haustechniker angestellt ist, kann er von der  Berufsgenossenschaft (BGN) zur Fachkraft für Arbeitsschutz ausbildet werden. Dies ist die wirtschaftliche Lösung: der Berufsgenossenschaftsbeitrag ist geringer und der Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitsschutz ständig verfügbar.

Speziell ist in der Küche der Gastronomie auf richtigen Arbeitsschutz zu achten wie gute Wrasenabzüge über beim Stewarding

Wichtig ist, dass Aktivitäten dokumentiert werden und zwar in praktischer (1.) und planerischer Hinsicht (2.):

1.) Nachweispflichten für Arbeitsschutz und Unfallverhütung (am Arbeitsplatz)
Die Berufsgenossenschaft berechnet anhand der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrenparameter wie viele Stunden die Fachkraft für Fachkraft für Arbeitsschutz zur Prüfung der Arbeitssicherheit aufwenden muss. Es ist zu dokumentieren (Nachweispflicht  an die  Berufsgenossenschaft)

  • Aufbewahrung der Datenblätter von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Aushang der Unfallverhütungsvorschriften
  • Betriebsanweisungen an Mitarbeiter mit erhöhtem Gefahrenrisiko (Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten oder heißen Fett)
  • Betriebsbegehungen mit Dokumentation von erkannten und beseitigten Gefahrenquellen
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kräfte (je nach Anzahl der Beschäftigten)
  • Prüfung der Arbeitsbedingungen (z. B. sind an Waschbecken Einwegtücher vorhanden)
  • Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
  • Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Geräten wie Espressomaschinen oder Aufschnittmaschinen etc. arbeiten
  • Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten

2.) Erstellung eines Planes für Fachkraft für Arbeitsschutz

  • Arbeitsbedingungen beurteilen: Begehungen durchführen, erkannte Gefahrenquellen beseitigten
  • Arbeitsschutz organisieren: von der Berufsgenossenschaft Informationen einholen, Pflichten definieren
  • Arbeitssicherheit in Planungen bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen einbeziehen, Notfallpläne erstellen, vorbeugende Kontrollen durchführen
  • Arbeitsschutz schon beim Einkauf von Produkten und Waren beachten
  • Betriebsärztliche Betreuung sicherstellen (Begehung der Räume durch den Betriebsarzt, Abstellen von Mängel, Abhalten von Sprechstunden in der Firma)
  • Mitarbeiter in Vorschriften unterweisen: Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren

Resümee: Wichtig ist also der Kontakt zur Berufsgenossenschaft, eine genaue Übersicht der Gefahrenquellen, die Ergreifung von Präventivmaßnahmen sowie eine Planung der Fachkraft für Arbeitsschutz: Das spart letztendlich Geld und das Haus oder der Betrieb gewinnt an humanem Charakter!

Arbeitsschutzartikel, Gastronomie-Berufsbekleidung und Arbeitsschuhe

Zu den wichtigsten Artikeln gehören: Absturzsicherungen, Arbeitsschuhe, Atemschutz, Berufskleidung, Handschuhe, Hörschutz, Kopfschutz. 

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Tags: Definition Arbeitsschutz, im Büro, Arbeitsschutzgesetz 2017, Gesundheitsschutz im Betrieb, Gastronomie, Hotelgewerbe, Hotellerie