Tarifvertrag Gastronomie / Hotellerie Baden-Württemberg
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Tarifvertrag Baden-Württemberg für die Gastronomie neu abgeschlossen

31.05.2022 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

NGG und DEHOGA konnten für das baden-Württembergische Gastgewerbe einen neuen Tarifvertrag aushandeln

Der Bodensee bei Hagnau - auch hier gilt der Tarifvertrag für die HOGA in Baden Württemberg
Der Bodensee bei Hagnau - auch hier gilt der Tarifvertrag für die HOGA in Baden Württemberg

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Tarifvertrag für Gastronomie in Baden-Württemberg

Stand 31.05.22

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Neu ist das fünfstufige Tarifraster, das sich an der aktuellen Arbeitswirklichkeit der Branche und nicht mehr am traditionellen „französischen Modell“ orientiert. Anders als in der Vergangenheit wurde keine lineare Lohnsteigerung über alle Tarifpositionen hinweg vereinbart – die Erhöhungen fallen z.B. in der unteren Lohngruppe aufgrund der Mindestlohn-Vorgabe prozentual höher aus als in höheren Lohngruppen.

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Hier wichtige Fakten im Überblick:

  • Einstiegslohn knapp über Mindestlohn: In der untersten Lohngruppe steigt das Entgelt um 14,3 % von bisher 10,76 EUR auf 12,30 EUR ab 1. Juli 2022. Es liegt damit knapp (2,5 %) über dem ab 1. Oktober geltenden Mindestlohn. Zum 1.10.2023 steigt der tarifliche Einstiegslohn für ungelernte Beschäftigte dann nochmals auf 12,60 Euro.
  • Der „Ecklohn“, also die Vergütung für Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung im ersten Jahr ihrer Beschäftigung, steigt ab 1. Juli 2022 auf 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung dieses sog. „Ecklohns“ um 8,4 %.
  • Auszubildende dürfen sich über eine deutliche Steigerung ihrer Vergütung freuen. Diese steigt ab 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Fürs zweite Lehrjahr wurden 1050 Euro (+ 16,7%), für das dritte Lehrjahr 1150 Euro (+15,9%) vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungsvergütung erfolgt, anders als in den anderen Lohngruppen, nicht zweistufig, sondern in einer Stufe zum 1. September 2022 und gilt für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages.
  • Kleinbetriebs-Regelung: Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte fällt die Personalkosten-Mehrbelastung durch den neuen Tarifvertrag geringer aus. Betrieben, die unter die Kleinbetriebsregelung fallen, ist es erlaubt, ihre Beschäftigten nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifuntergruppe zu bezahlen. Erläuterung zur Handhabung der Kleinbetriebsregelung finden Betriebe in den FAQs zum neuen Tarifvertrag.

DEHOGA-Bewertung:

Zum Tarifabschluss erklären die Mitglieder der Tarifkommission des DEHOGA Baden-Württemberg: „Uns ist bewusst, dass der Abschluss an die Grenze der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit vieler Betriebe geht. In der Summe bedeuten die vereinbarten Lohnsteigerungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Betriebe, im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fallen sie jedoch moderat aus.

Das gilt besonders für Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die die Kleinbetriebsklausel im Tarifvertrag nutzen können. Viel von dem, was jetzt im Tarifvertrag festgeschrieben wurde, ist bereits durch die Marktentwicklung und durch die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorweggenommen worden – der Verhandlungsspielraum war für die Arbeitgeberseite damit deutlich geringer als in früheren Jahren. Im Übrigen galt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt auch in tarifpolitischer Hinsicht sicherzustellen.“

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Stand: 20.12.2021 / Tarifvereinbarung: 5 Prozent mehr ab Januar 2022

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft NGG haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben, um einen Inflationsausgleich für die Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls.

Die Vereinbarung der Tarifpartner gilt zunächst für drei Monate. Im Laufe des 1. Quartals 2022 soll ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Branche erarbeitet werden, der nicht nur die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro berücksichtigt, sondern auch eine neue, modernisierte Tarifstruktur beinhaltet.

„Die kurzfristige Lohnerhöhung in Höhe von 5 Prozent ist ein positives Signal an unsere Beschäftigten“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Trotz der aktuell extrem schwierigen Wirtschaftslage der Betriebe gelte es, „den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam mit uns durch diese schwere Krise gehen, unsere Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken“, betont der Verbandsvorsitzende. 

Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 % soll im bisherigen Tarifvertragssystem für alle Tarifpositionen zum 1.01.2022 wirksam werden. Engelhardt betont, dass man mit der Vereinbarung an die Belastungsgrenze der von der Krise gebeutelten Unternehmen gegangen sei. „Jeder Euro Kostenbelastung tut aktuell richtig weh, trotzdem wollen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten.“

Die Sozialpartner haben außerdem vereinbart, die Ausbildungsvergütungen überproportional anzupassen. Sie betragen zukünftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro brutto pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr 900 Euro brutto und ab dem 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro brutto.

Die jetzt getroffene Vereinbarung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem auch modernisierten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der sich von nicht mehr zeitgemäßen Tarifpositionen mit teilweise nicht mehr existierenden Berufen (z. B. „Kaltmamsell“, „Casserolier“) löst und besser zur aktuellen Arbeitswelt in Gastronomie und Hotellerie passt. Ein solcher Vertrag soll während des 1. Quartals 2022 erarbeitet werden.

Das zweistufige Vorgehen der Tarifpartner ist auch durch den krisenbedingten Stillstand der Tarifarbeit begründet. DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt dazu: „Der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag galt seit dem 31.12.2019 nur noch in Nachwirkung. Mit der kurzfristigen, linearen Anhebung um 5 Prozent schaffen wir einen Ausgleich für die Jahre 2020 und 2021. Ein modernisierter Tarifvertrag, der auch die angekündigte Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro berücksichtigt, soll dann spätestens zum 2. Quartal 2022 kommen.“ Quelle: DEHOGA Baden-Württemberg

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Stuttgart 19. Februar 2018. / Der neue Lohn- und Gehaltstarif-Vertrag im baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbe steht: DEHOGA und Gewerkschaft NGG haben sich auf eine Anhebung der Entgelte in zwei Stufen geeinigt. Vom 1. März 2018 an steigen Löhne und Gehälter für die Beschäftigten zunächst um 3 Prozent.

Zum Jahresbeginn 2019 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 1,5 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2019. Unter Berücksichtigung der fünf „Leermonate“ seit Auslaufen des vorigen Tarifvertrages ergibt sich für die Gesamtlaufzeit des neuen Tarifvertrages eine effektive Mehrbelastung der Betriebe in Höhe von 3,13 Prozent. Ein wichtiger Vorteil für die Unternehmen ist die lange Laufzeit des neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrages: Dadurch haben die Betriebe bis Ende 2019 Planungssicherheit.

Harte Verhandlungen

„Dieser Tarifabschluss ist das Ergebnis harter, schwieriger Verhandlungen. Die vereinbarte Entgelterhöhung in Höhe von insgesamt 4,5 Prozent, aufgeteilt in zwei Stufen, ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für die rund 130.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Gastgewerbe“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt, der die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf Arbeitgeberseite führte.

„Wir sind an die Grenzen des wirtschaftlich Leistbaren gegangen, haben unserem Tarifpartner aber auch deutlich gemacht, dass wir die Betriebe angesichts der nach wie vor schwierigen Ertragssituation in der Branche nicht überfordern dürfen.“ Den Forderungen der Gewerkschaft, die, die eine Erhöhung um 140 Euro für alle Tarifpositionen verlangt hatte, habe man deshalb eine klare Absage erteilt. Sie hätte in der „Ecklohngruppe“, also bei Fachkräften im ersten Gehilfenjahr, eine Erhöhung von 6,8 Prozent bedeutet.

Vergütungen für Auszubildende steigen deutlich

Deutlich angehoben werden die Vergütungen für Auszubildende. Sie steigen in Abhängigkeit vom Ausbildungsjahr zwischen 4,28 Prozent und 12 Prozent. Auszubildende im 3. Lehrjahr erhalten bei einer tariflichen Arbeitszeit von 39 Stunden künftig 840 Euro pro Monat. Mit der Steigerung der Azubi-Vergütungen, für die sich auch die DEHOGA-Fachgruppe Berufsbildung ausgesprochen hatte, soll die Branche im Wettbewerb um Nachwuchskräfte spürbar gestärkt werden.

„Ausbildung ist und bleibt die beste Antwort auf unser Problem Nr. 1, den Fachkräftemangel. Aus diesem Grund war es uns ein wichtiges Anliegen, die Attraktivität der Ausbildung im Gastgewerbe mit einem deutlichen Signal zu stärken“, erklärt der Landesvorsitzende. Dennoch habe sich die Gewerkschaft mit ihrer Forderung nach 100 Euro mehr Monatslohn für jeden Auszubildenden nicht durchsetzen können.

Neue Lohngruppe erleichtert Einstellung ungelernter Hilfskräfte

Um den beruflichen Einstieg und die Integration von ungelernten Kräften in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sieht der Vertrag die Schaffung einer neuen Tariflohngruppe für ungelernte Hilfskräfte im Gastgewerbe vor. Sie erhalten künftig in den ersten zwölf Monaten ihrer Beschäftigung ein Tarifgehalt von 1706 Euro pro Monat.

Branche attraktiv für Arbeitnehmer

Auch wenn der weit verbreitete Mitarbeitermangel einen gegenteiligen Eindruck erweckt, zeigt die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, dass das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg für Arbeitnehmer eine attraktive Branche ist: Aktuell arbeiten rund 130.000 Menschen im Land sozialversicherungspflichtig in Hotellerie und Gastronomie. 2010 lag diese Zahl noch deutlich niedriger, nämlich bei rund 100.000. Mit dieser beachtlichen Steigerung gehört die Branche zu den großen „Jobmotoren“ der baden-württembergischen Wirtschaft.

Tipps

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Alte Meldung zum Tarifvertrag Baden-Württemberg vom 27.04.2016

Beschäftigte im Gastgewerbe erhalten 2,7 Prozent mehr Lohn für den Erhalt einer erfolgreichen Gastronomie.

Stuttgart, 27. April 2016. Die Mitarbeiter des baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbes erhalten vom 1. Juni 2016 an 2,7 Prozent mehr Lohn. Darauf haben sich der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geeinigt. Auch die Vergütungen für Auszubildende im Gastgewerbe steigen um 2,7 Prozent und werden nach Aufrechnung dieses Betrags jeweils auf die nächsten 10 Euro aufgerundet. Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von 16 Monaten bis 30. September 2017.

„Dass wir nach harten, aber jederzeit fair geführten Verhandlungen bereits in der ersten Tarifrunde einen Abschluss erreichen konnten, zeigt, dass die Tarifpartnerschaft im baden-württembergischen Gastgewerbe funktioniert”, betonten die beiden Verhandlungsführer Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg und Claus-Peter Wolf von der Gewerkschaft NGG.

Beide Tarifparteien einigten sich zudem darauf, bis zum Ende der Laufzeit des nunmehr vereinbarten Lohn- und Gehaltstarifvertrages ein neues Tarifraster auszuarbeiten, das als Grundlage künftiger Tarifverträge im baden-württembergischen Gastgewerbe dienen soll.

Die offizielle Meldung des DEHOGA Baden-Württemberg vom 27.04.16

Alte Meldung zum Tarifvertrag Baden-Württemberg vom 23.03.2015

Gemäß Mitteilung der DEHOGA Baden-Württemberg erhalten Beschäftigte im baden-württembergischen Gastgewerbe 2,9 Prozent mehr Lohn ab dem 1. April 2015. Hilfskräfte wie Servierer erhalten eine Lohnerhöhung von 2,2 Prozent. Für Fachkräfte werden die Löhne zusätzlich um einen festen Betrag von 25 Euro erhöht, sodass Lohnsteigerungen von 2,2 Prozent bis 3,4 Prozent erreicht werden.

Die Vergütungen für Auszubildende steigen zwischen 3,75 Prozent und 5,2 Prozent. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Weiterhin gibt es eine flexiblere Arbeitszeitregelung: Gemäß Manteltarifvertrag können Jahresarbeitszeitkonten geführt werden. Dadurch kann der Mitarbeiter-Einsatz zu Ferienzeiten besser angepasst werden.

Alte Meldung Tarifvertrag Baden-Württemberg vom 27.09.2013

Die Löhne der rund 100.000 Angestellten in den Hotels und Gaststätten steigen zum 1. Oktober dieses Jahres um 3,2 Prozent. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2014. Die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten 5,3 Prozent  mehr im ersten Ausbildungsjahr, 7,3 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr und 10,6 Prozent im dritten Ausbildungsjahr.

Auszubildende mit 44 Stunden Wochenarbeitszeit erhalten  6,0 Prozent mehr im ersten Ausbildungsjahr, 7,5 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr und 8,0 Prozent im dritten Ausbildungsjahr.

Quelle der Zahlen Gewerkschaft NGG

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Synonym: Tarifvertrag Gastronomie Baden-Württemberg, Manteltarifvertrag Baden-Württemberg Gastronomie 2022

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