Entgelttarifvertrag Gastronomie Bayern
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Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe 2024

25.07.2024 | DEHOGA Bayern

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt

Symbolbild Gastronomie Bayern / Bildquelle: Hotelier.de
Symbolbild Gastronomie Bayern / Bildquelle: Hotelier.de

„In einer Zeit, in der auch unsere Mitarbeiter finanziell unter Druck stehen, sind wir an die Grenze des hoffentlich Machbaren gegangen. Der Abschluss berücksichtigt die sehr schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, „denn die finanzielle Lage in unseren Betrieben ist spätestens nach Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwölf Prozentpunkte extrem angespannt. Die monetären Belastungen nehmen dramatisch zu, zeitgleich wächst die Konsumzurückhaltung auf Seiten der Gäste.“

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: „Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu kommen, benötigen wir sechs Mal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein.“

Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: „Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann.“

  • Die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe werden ab dem 1. August 2024 um 4,9 Prozent, ab 1. April 2025 um 4,5 Prozent und ab 1. August 2025 um nochmals 4,9 Prozent bis 31. August 2026 steigen.
  • Bei den Auszubildenden werden die Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2024 in den jeweiligen Ausbildungsjahren um 100 Euro, ab dem 1. April 2025 um weitere 30 Euro und ab 1. August 2025 um nochmals 30 Euro erhöht.
  • Hinzu kommt für die Beschäftigten als auch für die Auszubildenden eine Einmalzahlung für die Leermonate April bis Juli 2024 in Höhe von 400 Euro. Weiterhin erhalten die Auszubildenden das 29 Euro-Ticket für den ÖPNV sowie einen weiteren freien Tag vor den schriftlichen Prüfungen.

Die Arbeitgeberkommission hat sich zu diesem Abschluss entschlossen, obwohl sich das Gastgewerbe mitten in einer sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung befindet.

Geppert: „Durch den Tarifabschluss wird der Branche Planungssicherheit bis in den Herbst 2026 gegeben.“

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Meldung vom 03.07.2024

Auch in der zweiten Runde keine Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe 2024

Trotz eines Angebotes von fast 15 Prozent Lohnerhöhung durch den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern sowie der Bereitschaft, der Forderung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hinsichtlich eines Ecklohns in Höhe von 3.000 Euro im nächsten Jahr nachzukommen, war keine Einigung zu erzielen...

Der DEHOGA Bayern hat sein Angebot mehrfach nachgebessert, auch eine Kompensation hinsichtlich der Leermonate angeboten. Insbesondere hätte der Verband bei den Ausbildungsvergütungen überdimensional aufgesattelt und ein Gesamtausbildungspaket geschnürt.

Die Arbeitgeberkommission hat dieses Angebot abgegeben, obwohl sich das Gastgewerbe mitten in einer sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung befindet. Sie forderte zudem eine mehrjährige Planungssicherheit für die Betriebe.

Der DEHOGA Bayern bedauert im Sinne der Arbeitnehmer zu keinem Abschluss gekommen zu sein.

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Meldung vom 13.05.24

Keine Einigung in erster Tarifrunde 2024

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) konnten sich heute in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.

Die NGG forderte 14,5 Prozent Lohnerhöhung für ein Jahr. Die Arbeitgeberkommission des DEHOGA Bayern wies dies in einer für alle sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung als unverhandelbar zurück. Sie forderte zudem eine mehrjährige Planungssicherheit für die Betriebe. Die NGG war diesbezüglich nicht bereit, von ihrer Forderung abzurücken.

Der DEHOGA Bayern als Arbeitgeberverband hat zu jeder Zeit Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft signalisiert, sobald eine realistische Forderung vorliegt. Insbesondere kann sich der Verband bei den Auszubildenden ein Ausbildungspaket vorstellen, da ihm insbesondere die Auszubildenden besonders am Herzen liegen.

Der DEHOGA Bayern bedauert im Sinne der Arbeitnehmer zu keinem Abschluss gekommen zu sein, steht aber jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung.

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Meldung vom 10.03.2022

Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe: 7 Prozent mehr ab 1. April 2022

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben zum 1. April einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geschlossen.

„Wir wollen damit für Beschäftigte und Auszubildende in Bayerns Hotellerie und Gastronomie ein deutliches Zeichen für die Zukunft unserer Branche setzen“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Der für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen gute Abschluss berücksichtigt die schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen.“ DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert weist jedoch auch darauf hin, dass in den allermeisten Fällen die Tariferhöhungen nur über eine Preisanpassung in den Betrieben möglich sein dürften.

Geppert wörtlich: „Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu kommen, benötigen wir sechsmal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein. Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: „Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann.“

Anlässlich der stattfindenden Tarifverhandlung hatte der DEHOGA Bayern bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Entgelttarifvertrag durchgeführt. „Diese ergab“, so Geppert, „dass der abgelaufene Entgelttarifvertrag oft nicht das widergespiegelt hat, was tatsächlich von den Arbeitgebern bereits gezahlt wurde. So haben viele Arbeitgeber bereits deutlich übertariflich ihre Beschäftigten entlohnt.“

Nachdem das Entgelt während der Corona-Krise fast zwei Jahre gleichgeblieben war, wird es nunmehr

  • vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 um 7 Prozent
  • vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 um 3,5 Prozent
  • und vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 um weitere 5 Prozent erhöht.

In der untersten Tarifgruppe wurde hinsichtlich des zu erwartenden Mindestlohnes ebenfalls ab 1. April 2022 ein Stundenentgelt von 12,00 Euro vereinbart.

Dieses wird ab 1. Oktober 2022 auf 12,15 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 12,30 Euro und ab 1. April 2023 auf 12,60 Euro erhöht. „Besonders am Herzen lagen uns die Auszubildenden“, so Inselkammer.

Hier werden die Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2022 bis 31. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von 795 auf 1.000 Euro, im 2. Ausbildungsjahr von 900 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr von 1.010 auf 1.200 Euro erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

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Alte Meldung vom 04.10.21

Die Entgelttarifverhandlungen im bayerischen Gastgewerbe zwischen dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) wurden heute vertagt, nachdem die Gewerkschaft entgegen den bisherigen Gepflogenheiten weder im Vorfeld noch im Laufe der ersten Verhandlungsrunde konkrete Forderungen gestellt hat

Die Tarifverhandlungen finden dabei in einer außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation des Gastgewerbes statt. Als eine der hauptbetroffenen Branchen bedeutet die Corona-Pandemie für Hotellerie und Gastronomie die schwerste wirtschaftliche Krise seit dem Zweiten Weltkrieg.

Erst seit vier Tagen dürfen alle Betriebssparten wieder öffnen, und dies mit deutlichen Mehrauflagen. Angesichts der monatelangen Betriebsschließungen mussten viele Unternehmen in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht nur hohe Kredite, sondern teils sogar die persönliche Altersvorsorge in den Erhalt ihres Betriebes sowie dessen Arbeitsplätze investieren.

Zudem handelt es sich beim Gastgewerbe um eine Branche, die in einer Krise weder vorgezogene Geschäfte noch Nachholeffekte kennt. Trotz dieser prekären Situation steht die Tarifkommission des DEHOGA Bayern nach wie vor für Entgelttarifverhandlungen bereit.

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Meldung vom 18.05.18

Die Mitglieder der Hoga dürfen sich freuen zur Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe: Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern (Quelle der News) und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) haben sich gestern, am 17.05.2018, auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geeinigt

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NGG haben sich überraschenderweise nach einer langen und zähen ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Nach einem Leermonat im Mai 2018 steigen die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe mit Wirkung zum 1. Juni 2018 um 2,8 Prozent bei einer Laufzeit bis 30. April 2019. Ab 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben bei einer Laufzeit bis 30. April 2020.

Die Vergütungen der Auszubildenden werden ab 1. Juni 2018 im 1. Ausbildungsjahr um 20 Euro, im 2. um 30 Euro und im 3. um 40 Euro angehoben. Eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütung greift ab 1.5.2019 um 20 Euro in jedem Ausbildungsjahr.

Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 24 Monaten und bietet den Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit, auch in der Systemgastronomie. Nach schwierigen Verhandlungen wurde eine gute und faire Lösung gefunden. Einerseits kann sich die Branche über stabile Umsätze erfreuen, andererseits steigen die Kosten kontinuierlich durch bürokratische Belastungen und Auflagen.

Tipps

Hinweise zum Tarifvertrag der Gastronomie

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Historische Meldung vom 21.03.2016

Obige Parteien haben sich im Sinne einer erfolgreichen Gastronomie auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Für die Monate Februar, März und April 2016 wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro im April 2016 vereinbart. Ab dem 01. Mai 2016 steigen die Entgelte für die Mitarbeiter im bayerischen Gastgewerbe mit Wirkung zum 1. Mai 2016 um 3 Prozent bei einer Laufzeit bis 30. April 2017.

Ab 1. Mai 2017 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben, bei einer Laufzeit bis 30. April 2018. Die Vergütungen der Auszubildenden werden entsprechend angehoben. Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 27 Monaten und bietet den Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit.

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Historische Meldung vom 12.09.2014

(Quelle der Zahlen Gewerkschaft NGG):  Die Löhne erhöhen sich ab 01. September 2014 um 3,0 Prozent. Weiterhin wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 35 Euro brutto für den Monat August 2014 vereinbart. Bei den Auszubildenden einigten sich die Verhandlungspartner gleichfalls auf eine Erhöhung um 3,0 Prozent ab 01. März 2015.

Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe in Bayern hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2016. Somit umfasst der neue Entgelttarifvertrag eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten, bei den Azubis von 11 Monaten.

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Historische Meldung vom 1. April 2013

Rückwirkend erhöht wird zum 1. April 2013 der Lohn um 4,0 Prozent, mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2014. Es wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 45 Euro vereinbart, die im April 2013 auszuzahlen ist. Die Auszubildenden erhalten eine Erhöhung von 40 Euro für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2014 und eine weitere Erhöhung um nochmals 40 Euro für den Zeitraum vom 1. April 2014 bis 28. Februar 2015. Ab dem 1. Februar 2014 wird nicht mehr „unter” und „über 18 Jahre” differenziert. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 17 Monaten bei einer effektiven Gesamterhöhung von 2,8 Prozent.

Synonym: Tarifvertrag Gastronomie Bayern, Tarifvertrag Bayern Gastronomie, Tarifvertrag Hotel und Gaststätten Bayern, Manteltarifvertrag Gastronomie Bayern 2022

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